VZ: Der monatliche Abschlag für Strom oder Gas ist zu hoch?

Energierechtstipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Derzeit erhalten viele Haushalte ihre Jahresabrechnung für Strom oder Gas. Wird neben einer saftigen Nachzahlung auch ein höherer monatlicher Abschlag fällig, fragen sich viele, ob alles seine Richtigkeit hat.

„Die Höhe des Abschlags berechnet der Energieversorger hauptsächlich über den Energiepreis und den Energieverbrauch im vergangenen Jahr“, informiert Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Müller rät, bei hohen Nachzahlungen der Ursache auf den Grund zu gehen und die Rechnung genau zu prüfen. Insbesondere sollten Zählerstände regelmäßig notiert werden, um den Verbrauch im Blick zu behalten. Der Verbrauch kann beispielsweise wegen neuer oder defekter Elektrogeräte oder einer Baustelle im Haus steigen. Auch wenn Energie teurer geworden ist oder die verbrauchten Kilowattstunden nicht abgelesen, sondern geschätzt wurden, kann sich das negativ auf die Rechnung auswirken.

Für weitere Informationen und Terminvereinbarung

Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung unter Telefon (06131) 28 48 0, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp ist erforderlich. Die Anschriften der Beratungsstellen sind unter http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratung-rlp/karte-beratungsorte zu finden.

VZ-RLP

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Kaiserslautern, 15.04.2021