Geltende Allgemeinverfügung bis auf Widerruf verlängert

Da der Landkreis Kaiserslautern weiterhin den 7-Tage-Inzidenzwert von 50 überschreitet, ist Landrat Ralf Leßmeister aufgrund der Landesverordnung gezwungen, die seit dem 1. April gültige Allgemeinverfügung bis auf Widerruf zu verlängern. „ Es ist bedauerlich, dass die Kontakte weiterhin eingeschränkt werden müssen, aber die aktuelle Lage macht dies erforderlich. So gelten nach wie vor die aktuellen Restriktionen, die den Breitensport einschränken und in vielen Bereichen unserer Geschäftswelt Kundenkontakte nur vereinzelt und mit Terminvergabe ermöglichen.

Es macht uns jedoch Mut, dass die hervorragende Arbeit des Impfzentrums von Stadt und Kreis die zügige Impfung der breiten Bevölkerung gewährleistet. Das wird hoffentlich mit dazu beitragen, den Inzidenzwert auf lange Sicht zu senken,“ betont Landrat Leßmeister.

Die Angaben können abweichen von den Zahlen der Landesregierung RLP, das liegt lediglich an einer zeitlichen Verschiebung der Meldungen!
Fehlende Tagesfallzahlen wurden gemittelt!

RKI Zahlen finden Sie hier:
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4

Quelle Text/Bild:
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Lauterstraße 8
67659 Kaiserslautern

www.kaiserslautern-kreis.de

Kaiserslautern, 08.04.2021