SPD Antrag zur Stadtratssitzung: „Nachmittagsbetreuung an Grundschulen“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die nächste Sitzung des Stadtrates bitten wir um Aufnahme des TOP
„Nachmittagsbetreuung an Grundschulen“.

Die SPD-Stadtratsfraktion bringt folgende Anträge ein:

1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, für die wegfallenden Hortplätze an der jeweilig örtlich zuständigen Grundschule eine gleichwertige qualitative (Betreuung durch pädagogisches Fachpersonal) und quantitative (identischer zeitlicher Umfang zu der bisherigen Hortbetreuung) Betreuungsmöglichkeit zu schaffen. Hierzu soll die Ausschreibung für das Schuljahr 2021/2022 entsprechend angepasst werden.
2. Die Verwaltung wird darüber hinaus damit beauftragt zu prüfen, wie eine Betreuung durch pädagogisches Fachpersonal je nach zeitlichem Bedarf an der jeweiligen Schule und insbesondere auch in den Ferienzeiten an allen Grundschulen im Stadtgebiet gewährleistet werden kann und ob die hierdurch notwenigen finanziellen Mittel durch die Beantragung von Fördermitteln ausgeglichen werden können.

Begründung:

Die aktuelle Situation im Hinblick auf den Abbau von Hortplätzen und der diesbezügliche Bericht in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses haben aufgezeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf gegeben ist.

Viele Eltern sind auf eine ganztägige Betreuung aufgrund von vollzeitiger Berufstätigkeit angewiesen. Ab dem Jahr 2025 besteht hierzu auch ein Rechtsanspruch.

Durch den Abbau von Hortplätzen im Stadtgebiet sehen sich die Eltern nunmehr in der Situation, dass sie ihre Kinder in der Nachmittagsbetreuung der Grundschulen anmelden müssen. Leider sind die qualitativen und quantitativen Standards hier sehr unterschiedlich, meist jedoch niedriger als im Hort.

In der Regel erfolgt eine Betreuung in den Grundschulen nicht durch pädagogisch geschultes Personal, wodurch den Kindern beispielsweise keine Hausaufgabenbetreuung oder ein sonstiges pädagogisch förderndes Programm angeboten werden kann, was auch aktuell nicht vorgesehen ist. Dies ist jedoch insbesondere zur Schaffung von Chancengleichheit flächendeckend dringend erforderlich.

Zudem besteht bei der Nachmittagsbetreuung häufig das Problem, dass diese nur bis 16 Uhr angeboten wird, während viele Hortplätze eine Betreuung bis 17 Uhr anbieten. Auch gibt es keine Nachmittagsbetreuung im Grundschulbereich während den Ferienzeiten. Dies stellt die Eltern auch zeitlich vor große Herausforderungen und schafft Probleme im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Werden die qualitativen und quantitativen Standards für die Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen erhöht, kann so auch der ungedeckte und steigende Bedarf an Hortplätzen hierdurch aufgefangen werden. Zeitgleich kann durch eine Anhebung der fachlichen Anforderungen an die Betreuung die pädagogische Förderung der betreuten Kinder allgemein gesteigert werden.

Da der Vertrag mit dem Verein, welcher aktuell die Nachmittagsbetreuungen anbietet mit dem Schuljahr 2020/2021 endet, muss eine Ausschreibung seitens der Stadt erfolgen. Diese Ausschreibung steh unmittelbar bevor.

Bereits in der Ausschreibung können die Bedingungen wie beispielsweise die Betreuung durch pädagogische Fachkräfte festgelegt werden und so unmittelbar auf die Qualität der Betreuung Einfluss genommen werden.

Hier ist es erforderlich in einem ersten Schritt für die wegfallenden Hortplätze eine gleichwertige Betreuungsmöglichkeit zu schaffen.

Weiterhin muss die Nachmittagsbetreuung an allen Schulen im Stadtgebiet evaluiert werden und geprüft werden, wie eine Betreuung durch pädagogisches Fachpersonal je nach zeitlichem Bedarf an der jeweiligen Schule und insbesondere auch in den Ferienzeiten an allen Grundschulen gewährleistet werden kann. Hierzu muss auch eine Prüfung der Beantragung von Fördermitteln erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Janina Eispert
Stv. Fraktionsvorsitzende
SPD Stadtratsfraktion

 

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Quelle Text/Bild:
SPD-Stadtratsfraktion
Willy-Brandt-Platz 1
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern: 09.03.2021