Gebäude-Energieausweise verlieren nach 10 Jahren ihre Gültigkeit

Verbraucherzentrale bietet immer mittwochs kostenlose Energieberatung an

Eigentümer, die 2011 oder davor einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin neu vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, sobald eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erwartet. Der Energieausweis ermöglicht es potentiellen Käufern oder Mietern die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten. Er unterscheidet die Effizienzklassen A bis G, wobei Klasse A energetisch besonders gute Gebäude kennzeichnet, während Klasse G einem Gebäude eine schlechte energetische Wirksamkeit bescheinigt. Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er weder den individuellen Einfluss der Bewohner noch die Preise des jeweiligen Energieträgers berücksichtigt.

Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen noch vermieten wollen, benötigen keinen Energieausweis. Alle anderen begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn sie den Interessenten keinen vorlegen. Wer zu dem Thema Hilfe benötigt, kann sich von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kostenlos beraten lassen. Der nächste Beratungstermin findet am Mittwoch, 24. Februar statt. Die Beratungen werden aktuell telefonisch durchgeführt. Eine Terminvereinbarung ist dafür erforderlich unter 0800 / 60 75 600. Auch das städtische Referat Umweltschutz vergibt Termine unter Telefon 0631/365 1150.

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Bildquelle www.bmwi.de © Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Quelle Text:
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Kaiserslautern, 10.02.2021

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