Oberbürgermeister erlässt Kosten – Information zu Kita-Beiträge und Verpflegungskosten

Für Kinder, die während des Lockdowns im Januar keine Kita-Betreuung in Anspruch genommen haben, werden die Elternbeiträge und Verpflegungskosten in Höhe eines Monatsbeitrags erlassen. Bleibt der Lockdown und die damit verbundene Empfehlung, Kinder zuhause zu betreuen, auch für den ganzen Februar bestehen, wird die Regelung fortgesetzt. So entschied Oberbürgermeister Dr. Weichel.

Nach der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) befinden sich die Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz weiterhin in einem „Regelbetrieb bei dringendem Bedarf“. Die Eltern entscheiden, ob sie, dem Appell der Landesregierung folgend ihre Kinder zu Hause betreuen oder ihre Kinder aus dringendem Bedarf, der nicht nachzuweisen ist, in die Kita schicken.

„Viele Eltern kommen dieser Empfehlung nach und unterstützen somit die Eindämmung des Corona-Virus. Entgegen der Regelung, dass Beiträge und Verpflegungskosten erhoben werden, da Kitas offiziell nicht geschlossen sind, entschied ich mich diese Kosten für Familien zu erlassen, deren Kinder zu Hause bleiben“, so das Stadtoberhaupt.

Der Erlass des Elternbeitrages für beitragspflichtige Kinder (unter Zweijährige oder Schulkinder) gilt für die Kitas der Stadt Kaiserslautern. Die Regelung bezüglich der Verpflegungspauschale entscheidet jeder Träger in eigener Zuständigkeit. Die Eltern werden zeitnah in einem Elternbrief informiert.

Weichel weist zudem darauf hin, dass zu Beginn des Monats beitragspflichtigen Familien, deren Kinder Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft besuchen, turnusmäßig Jahresrechnungen für die Elternbeiträge und Verpflegungskosten zugestellt wurden. Diese wurden vor Bekanntgabe der Verlängerung des Lockdowns erstellt und versendet und bilden somit die aktuelle Situation nicht ab.

Eine Rückbuchung von bereits gezahlten Beiträgen sowie die Erstellung von korrigierten Beitragsbescheiden wird die Stadtverwaltung zeitnah veranlassen, sobald die Mitteilungen, welche Kinder wann nicht in der Kita waren, eingegangen und verarbeitet sind. Aufgrund umfangreicher Verwaltungsvorgänge können abgeänderte Bescheide und Verrechnungen erst veranlasst werden, wenn die Kitas in den „normalen“ Regelbetrieb zurückkehren und für jedes Kind klar ist, in welchem Umfang die Betreuung ausgesetzt wurde. Das Referat Jugend und Sport bittet deshalb um Geduld.

„Ich bedanke mich für die große Leistung, die von allen Eltern in den Zeiten der Corona-Krise erbracht wurde und weiterhin erbracht wird und wünsche allen Eltern ein gutes Durchhaltevermögen“, so der OB.

 

 

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Kaiserslautern, 28.01.2021