BAföG-Unterstützung: Keine Nachteile für Studierende im Wintersemester 2020/2021

Das Wintersemester 2020/2021 wird digital ablaufen und Prüfungen werden zunächst bis zum 10. Januar so weit wie möglich ausgesetzt werden. Damit die Studierenden bei der BAföG-Unterstützung keine Nachteile haben, wird das laufende Wintersemester als „Null-Semester“ gewertet. Bereits im August dieses Jahres hatte der rheinland-pfälzische Landtag beschlossen, die Regelstudienzeit für das Sommersemester 2020 zu verlängern.

„Die Pandemie hält uns weiterhin in Atem. Die digitale Lehre an unseren rheinland-pfälzischen Hochschulen läuft gut und das Wintersemester ist kein verlorenes Semester. Damit dies so bleibt, haben wir Regelungen getroffen, die sicherstellen, dass BAföG-Empfängerinnen und Empfänger, die wegen der Pandemie länger studieren, ihre Förderungsansprüche nicht verlieren“, so Wissenschaftsminister Konrad Wolf. „Wir wollen, dass das Studium ohne finanzielle Hürden zu bewerkstelligen ist. Das BAföG ist das zentrale Instrument, allen Studieninteressierten das Studium finanziell zu ermöglichen. Die Pandemie darf nicht dazu führen, dass Studierende aufgrund finanzieller Sorgen vom Studium verschreckt werden. Daher handeln wird hier entschieden.“

 

 

 

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz
vertreten durch den Minister
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

www.mwwk.rlp.de

Mainz, 21.12.2020