E-Bike-Fahrer handelt sich mehrere Anzeigen ein – keine Fahrerlaubnis!

Die Polizei hat in der Nacht zu Mittwoch einen E-Bike-Fahrer kontrolliert. Der Radler war mit einer weiteren Person auf dem E-Bike am Fackelrondell sehr schnell unterwegs. In der Spittelstraße konnten die Beiden für eine Kontrolle angehalten werde. Da sie angaben, kurz zuvor Alkohol konsumiert zu haben, machte der Fahrer des Bikes einen Atemalkoholtest. Der Wert lag bei 1,07 Promille. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Bei der Kontrolle stellte sich ebenfalls heraus, dass es sich bei dem E-Bike um ein sogenanntes S-Pedelec (Speed Pedelec) handelt.

Das S-Pedelec ist rechtlich gesehen ein Kleinkraftrad. Diese Räder funktionieren zwar genauso wie ein Pedelec, allerdings erreichen sie eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Um solch ein Elektrofahrrad fahren zu dürfen, benötigt der Fahrer ein Versicherungskennzeichen und muss eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (Roller) oder Klasse B (Pkw) besitzen. Der Fahrer in der Kontrolle besaß beides nicht. So kommen auf ihn noch Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu. |elz

 

 

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Quelle Text/Bild:
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Kaiserslautern, 21.10.2020