Falsch interpretierte Geste – Stinkefinger oder erhobenen Zeigefinger?

Sein Verhalten hat einem Fahrer eines Lieferwagens am Mittwochnachmittag eine Strafanzeige eingebracht. Ein Fahrradfahrer hat ihn wegen Körperverletzung angezeigt. Der Fahrradfahrer war mit Kinderanhänger auf der Berliner Straße unterwegs. Laut dem Radler, überholte der Lkw-Fahrer mit nicht ausreichend Sicherheitsabstand und schrie ihn aus dem Fenster heraus an, was der Radler nicht verstand. Kurz darauf hielt der Fahrer des Lieferwagens auf einem Parkplatz an und ging auf den Fahrradfahrer los. Der Lkw-Fahrer wollte ihn am Hals greifen, was er abwehren konnte.

Den Kragen des T-shirts bekam der Lkw-Fahrer aber noch zu fassen und zerriss das T-Shirt. Mit den Worten „den Stinkefinger kannst du dir sonst wo hinstecken“ entfernte sich der Lkw-Fahrer. Der Fahrradfahrer vermutete, dass der Lkw-Fahrer einen erhobenen Zeigefinger gegenüber seiner Tochter, als Stinkefinger dem LKW-Fahrer gegenüber interpretiert wurde. |elz

 

Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 15.10.2020