Hinweise der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in Gebäuden und Zügen der Deutschen Bahn

Die Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern stellt zurzeit in ihrem Zuständigkeitsbereich vermehrt fest, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich nicht an das Gebot des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes halten. Am 24. September 2020, zur morgendlichen Hauptreisezeit, mussten die Beamten ca. 150 Personen auffordern im Bahnhof Bad Kreuznach, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bei der Kontrollmaßnahme zeigten sich alle Reisenden einsichtig, jedoch war vielen Personen die Verpflichtung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes im Bahnhofsbereich und auf den Bahnsteigen nicht bewusst. Aus diesem Grund weist die Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern auf das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen Schutzes in sämtlichen Bahnhofsgebäuden, auf den Bahnsteigen sowie in Unterführungen im Bahnhofsbereich hin. Diese Pflicht gilt natürlich auch in sämtlichen Zügen der Deutschen Bahn AG

Ein Verstoß kann mit einem Beförderungsausschluss durch die Deutsche Bahn AG und mit einem Bußgeld geahndet werden (Ausnahmen gemäß der 11. CoBeLVO Rheinland-Pfalz bleiben unberührt).

Beispielbild HBF Kaiserslautern © Enilon UG

Quelle Text:
Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Öffentlichkeitsarbeit
Bahnhofstr. 22
67655 Kaiserslautern

Internet: www.bundespolizei.de

Kaiserslautern, 25.09.2020