Bundestag und Bundesrat beschließen Gesetzentwurf zur Unterstützung der Kommunen

Nach dem gestrigen Beschluss des Bundestages hat heute auch der Bundesrat den Gesetzentwürfen zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) sowie zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder zugestimmt. „Dies ist ein guter Tag für unsere Kommunen, denn sowohl die dauerhafte Entlastung bei den Kosten der Unterkunft als auch die Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen führen zu einer deutlichen Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen in und nach der Krise“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen.

Mit der Beschlussfassung beteiligt sich der Bund an der Kompensation der geschätzten Gewerbesteuerausfälle der Gemeinden im Jahr 2020 zur Hälfte und erhöht zudem seine Unterstützung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, indem er seine Beteiligung um dauerhaft 25 Prozentpunkte von bisher 50 Prozent auf bis zu 75 Prozent erhöht. Die Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung führt bei den rheinland-pfälzischen Kommunen zu zusätzlichen Einnahmen von rund 120 Millionen Euro im Jahr.

Die Umsetzung des Bundesgesetzes hinsichtlich der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle bedarf nun landesrechtlicher Regelungen und damit eines parlamentarischen Verfahrens. Der Ministerrat wird am kommenden Dienstag den entsprechenden Gesetzentwurf im zweiten Durchgang beraten und kurzfristig einbringen. „Auch in diesen unsicheren Zeiten ist die Landesregierung ein verlässlicher Partner für die Kommunen. Mit diesem Gesetz kommen wir unserem bereits vor dem Bund gegebenen Versprechen nach und steuern die Hälfte an den 412 Millionen Euro zur Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen 2020 der Städte und Gemeinden bei. Darüber hinaus werden weitere 50 Millionen Euro für einen teilweisen Ausgleich der Ausfälle im Jahr 2021 zur Verfügung gestellt“, so Finanzministerin Doris Ahnen.

 

 

 

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Mainz, 18.09.2019