Rund 21.500 Haushalte in Rheinland-Pfalz bezogen Wohngeld – Kaiserslautern mit niedrigster Quote Empfängerhaushalte (Städte)

Empfängerhaushalte je 1.000 Einwohner/-innen 4,3 in Stadt und Kreis Kaiserslautern (31.12.19)

Zum Jahresende 2019 bezogen in Rheinland-Pfalz 21.500 Haushalte Wohngeld. Nach Angaben des Statistischen Landesamt waren dies knapp 3.100 bzw. 13 Prozent weniger Fälle als im Vorjahr. Die Anzahl der Empfängerhaushalte ist – nach Inkrafttreten der Anpassung von Miethöhen und Einkommensgrenzen 2016 – das dritte Jahr in Folge gesunken.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch je Empfängerhaushalt lag – wie bereits im Jahr 2018 – bei 154 Euro. Während Einzelpersonen im Mittel Wohngeldleistungen in Höhe von 98 Euro erhielten, lag der Wert für einen Haushalt mit vier Personen im Durchschnitt bei 186 Euro. Die überwiegende Mehrheit der betroffenen Haushalte (19.100 bzw. 89 Prozent) erhielt Wohngeld als Zuschuss zur Miete; den übrigen 2.400 Empfängerhaushalten wurde ein sogenannter Lastenzuschuss zu den Kosten eines selbst genutzten Wohneigentums gewährt.

In knapp 96 Prozent der Haushalte, die Wohngeld bezogen, hatten alle Mitglieder einen Leistungsanspruch. Die durchschnittliche Wohnkostenbelastung der Haushalte konnte durch das Wohngeld von rund 36 auf knapp 25 Prozent des Haushalteinkommens gesenkt werden. In den restlichen Fällen wohnten Personen mit und ohne Wohngeldanspruch in sogenannten wohngeldrechtlichen Teilhaushalten zusammen. In diesen Fällen reduzierte sich die Wohnkostenbelastung von etwa 32 auf gut 17 Prozent.

Die Stadt Pirmasens wies bezogen auf die Bevölkerung die relativ höchste Zahl an Empfängerhaushalten auf. Auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner kamen dort knapp elf Haushalte mit Wohngeldbezug; dahinter folgten Trier und Koblenz, die mit 9,2 bzw. 9,1 wohngeldbeziehenden Haushalten jeweils deutlich oberhalb des Landesschnitts von 5,3 Wohngeldhaushalten lagen. Mit einem Wert von 2,6 wurde im Landkreis Trier-Saarburg die niedrigste Quote ermittelt.

Die höchsten Zuschüsse wurden 2019 mit durchschnittlich 215 Euro je Monat im Rhein-Pfalz-Kreis gewährt, gefolgt von den kreisfreien Städten Ludwigshafen (196 Euro) und dem Landkreis Kaiserslautern (190 Euro). Am niedrigsten fielen die Zuschussbeträge in der kreisfreien Stadt Pirmasens (115 Euro) aus.

Zeitliche Vergleichbarkeit eingeschränkt

Die langfristige Vergleichbarkeit der Daten ist durch Wohngeldnovellen nur bedingt gegeben. Seit der Einführung des Wohngeldes im Jahr 1965 ist das Wohngeld mehrfach unter anderem an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst worden, zuletzt zum 1. Januar 2020. Der Effekt der vorherigen Anpassung zum 1. Januar 2016 ist in der Zeitreihe gut zu erkennen (siehe Grafik).

Wohngeld ist ein vom Bund und den Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Er wird einkommensschwachen Haushalten gewährt, damit diese die Aufwendungen für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung sowie dem Gesamteinkommen des Haushaltes.
Die Wohngeldstatistik dient der Gewinnung umfassender, aktueller und zuverlässiger statistischer Informationen über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des Wohngeldgesetzes. Die Ergebnisse bieten den politisch Verantwortlichen die notwendigen statistischen Grundlagen für Planungen und Entscheidungen. Sie sind darüber hinaus auch für die Verwaltung, die Wissenschaft sowie die breite Öffentlichkeit bestimmt. Zur Erstellung der Wohngeldstatistik erhält das Statistische Landesamt regelmäßig in elektronischer Form Angaben aus Verwaltungsdaten der rheinland-pfälzischen Wohngeldbehörden; das sind in der Regel die Verwaltungen der kreisfreien Städte, der Landkreise und der großen kreisangehörigen Städte. Diese Daten werden vierteljährlich aufbereitet.
Die Zahl Empfängerhaushalte bezieht sich auf den Stichtag 31. Dezember.

Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

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Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
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Kaiserslautern, 11.08.2020