Auflösung des Bundestagswahlkreises Kaiserslautern keine Option

OB Weichel zur geplanten Wahlrechtsreform

Zur Diskussion um die Wahlrechtsreform und eine mögliche Auflösung des Bundestagswahlkreises Kaiserslautern meldet sich Kaiserslauterns Oberbürgermeister Klaus Weichel entschieden aus dem Urlaub zu Wort. „Es kann nicht angehen, dass Kaiserslautern als Oberzentrum der Westpfalz und eines der fünf Oberzentren in Rheinland-Pfalz nicht im Bundestag vertreten ist“, so das Stadtoberhaupt. Neben der überaus wichtigen regionalen Bedeutung sieht Weichel vor allem in der höchsten Sollstärke der drei in Rheinland-Pfalz zur Debatte stehenden Wahlkreise (Kaiserslautern, Bad Kreuznach und Mosel/Rhein-Hunsrück) ein zahlenmäßiges Kriterium als ausschlaggebend an.

Der Oberbürgermeister hofft, auch wegen der bereits laufenden Nominierungsverfahren der Bewerberinnen und Bewerber um das Bundestagsmandat für Kaiserslautern auf eine schnelle Entwarnung für die Barbarossastadt. Zum Wahlkreis Kaiserslautern gehören neben der Stadt und dem Landkreis Kaiserslautern auch der Donnersbergkreis, der Landkreis Kusel sowie die Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Otterbach-Otterberg und Weilerbach.

Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 15.07.2020