Zum Einsatz von Schutzvisieren erklärt die Pressesprecherin des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Stefanie Schneider

„Visiere sind kein Ersatz für Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannte Alltagsmasken. Sie erfüllen nicht die durch die Corona-Bekämpfungsverordnung geregelte Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt nicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen, wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden oder solange kein Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besuchern besteht. Das bedeutet, dass beispielsweise Kassiererinnen und Kassierer oder Verkäuferinnen und Verkäufer, die durch eine Trennscheibe geschützt sind, von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, befreit sind.

Die Landesregierung hat diesen Punkt in der Auslegungshilfe zur Corona-Bekämpfungsverordnung vom 20. Mai auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Studien konkretisiert.“

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 06.06.2020