Mit Kurzarbeit die Fachkräfte im Betrieb halten

Vor der Corona-Krise gab es in den westpfälzischen Unternehmen alle Hände voll zu tun – jetzt fehlen Aufträge, Lieferungen oder schlichtweg Kunden. Die Folge: Den Unternehmen und damit den Beschäftigten mangelt es vorübergehend an Arbeit. Damit die Arbeitgeber ihre Angestellten nicht entlassen müssen und damit ihre Fachkräfte halten, gibt es die Möglichkeit der Kurzarbeit, die im Zuge der Corona-Krise noch erweitert wurde.

Erster Schritt: die Anzeige über Arbeitsausfall

Der erste Schritt ist die Anzeige des Arbeitsausfalls gegenüber der Agentur für Arbeit. Zur Prüfung sind die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z. B. Ankündigung über Kurzarbeit, Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit mit dem Betriebsrat). Um eine rückfragenfreie und schnelle Anzeigenbearbeitung der Anzeige zu gewährleisten, ist es unabdingbar, dass die im Anzeigevordruck einzutragenden Gründe für die geplante Kurzarbeit (Ursachen des Arbeitsausfalls, Angaben zu Produkten/ Dienstleistungen sowie Angaben zur vorübergehenden Natur des Arbeitsausfalls) dargelegt werden.

Zweiter Schritt: der Antrag auf Kurzarbeitergeld

Ist die Anzeige bewilligt und der Arbeitsausfall tatsächlich eingetreten, kann das Unternehmen monatlich nachträglich das Kurzarbeitergeld beantragen. Zuvor muss die Lohnabrechnung erfolgt und der Lohn an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt sein. Damit gehen die Unternehmen gegenüber den Beschäftigten in Vorleistung. Häufig werden dazu Programme von Softwareanbietern genutzt oder die Steuerberatung unterstützt.

Für die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes muss ein Leistungsantrag gestellt werden. Diesem ist eine Abrechnungsliste beizufügen, aus der die Kurzarbeiter und deren Lohn ersichtlich und die Berechnung des Kurzarbeitergeldes nachvollziehbar ist.

Nutzung der eServices

Die Anzeige über den Arbeitsausfall können Unternehmen ebenso bequem online über die eServices abgeben wie die monatlichen Leistungsanträge auf Kurzarbeitergeld.

„Uns ist es wichtig den Unternehmen schnell zu helfen und eine Rückmeldung zu geben, mit welchen Geldern sie rechnen können. Wir bearbeiten derzeit verstärkt die Anzeigen und die Anträge und geben innerhalb kürzester Zeit Rückmeldung. Wichtig ist natürlich, dass uns die notwenigen Unterlagen komplett vorliegen. Das spart Rückfragen und damit Zeit.“, sagt Peter Weißler, der Leiter der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens.

Die Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens ist die Ansprechpartnerin für alle Unternehmen mit Firmensitz in der Westpfalz. Von diesen Unternehmen haben bislang mehr als 4.000 Arbeitsausfall in verschiedensten Fallgestaltungen angezeigt.

Mehr als ein Viertel hat auch schon den konkreten Antrag auf Auszahlung von Kurzarbeitergeld für den Monat März 2020 gestellt, bei dem in der Regel die jeweilige Steuerberatung unterstützt. Sofern alle Unterlagen vollständig sind, erhält das Unternehmen innerhalb einer Woche Post von der Agentur für Arbeit.

Quelle Text/Bild:
Agentur für Arbeit Kaiserslautern
Augustastr. 6
67655 Kaiserslautern

www.arbeitsagentur.de

Kaiserslautern, 27.04.2020