Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 5.402 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 106 Todesfälle und 3.265 genesene Fälle, Stand: 10.00 Uhr

Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Neuerkrankte* gelten alle Menschen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine COVID-19 Erkrankung laborbestätigt festgestellt wurde. Bezogen auf die Bevölkerungszahl des jeweiligen Kreises (in Fälle/100.000 Einwohner) wurden die Kreisinzidenzen ermittelt.

Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten

Ab 4. Mai 2020 soll eine Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinde­rungen in den anerkannten 36 rheinland-pfälzischen Werkstätten unter bestimmten Maßgaben wieder möglich sein. Bis zum 30. April gilt zunächst weiter, dass grundsätzlich die Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten untersagt ist. Die Träger der Werkstätten haben nunmehr vierzehn Tage Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen und mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie den anderen Partnern die notwendigen Vorbereitungen für die Wiederaufnahme des Werkstattbetriebs zu treffen.

Ab 4. Mai 2020 ist eine Beschäftigung in einer Werkstatt möglich, sofern kein indivi­duelles erhöhtes Risiko durch eine Vorerkrankung besteht; im Zweifelsfall ist dies durch ein ärztliches Attest zu bestätigen. Wichtig ist dabei auch, dass der Besuch der Werkstatt freiwillig ist und gerade in der aktuellen Situation niemand zum Erscheinen in der Werkstatt verpflichtet werden kann.

„Die vorgesehene Regelung ermöglicht Menschen mit Behinderungen, die von der Schließung der Werkstätten betroffen sind, eine adäquate schrittweise Rückkehr zur Normalität. Dabei ist selbstverständlich und wichtig, dass erforderliche hygienische Schutzmaßnahmen eingehalten werden, um den Infektionsschutz sicherstellen zu können“, sagte Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern, die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln sowie die Steuerung des Zutritts zur Werkstatt. Zusätzlich haben alle Personen, die die Werkstatt betreten, sogenannte Alltagsmasken oder Community Masken zu tragen.

„Ich bin mir sicher, dass mit diesem Schritt, den wir gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten entwickelt haben, wieder viele Menschen in den Werkstätten beschäftigt werden können. Weitere Schritte werden wir je nach Verlauf der Gesamtsituation rechtzeitig gemeinsam besprechen und auf den Weg bringen“, so Frau Bätzing-Lichtenthäler.

In den 36 rheinland-pfälzischen Werkstätten sind im Arbeitsbereich rund 14.000 Menschen mit Behinderungen beschäftigt.

!!!Die Angaben können deutlich abweichen von den Zahlen des jeweiligen Gesundheitsamtes, das liegt lediglich an einer zeitlichen Verschiebung der Meldungen von bis zu 24 Stunden!!!

Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 18.04.2020