Arbeitsrechtliche Fragestellungen in der Corona-Krise – Webinar der Pfalzakademie Lambrecht

„Arbeitsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus“ heißt ein Webinar der Pfalzakademie Lambrecht am Montag, 20. April, von 10 bis 12 Uhr. Neben den Grundlagen rücken neue Entwicklungen in den Vordergrund, die aktuelle arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen oder bestehende Regelungen ändern. Im Mittelpunkt stehen Umsetzungsfragen rund um die Kurzarbeit, ihre rechtlichen Voraussetzungen und Folgen; unter anderem geht es um die Frage, ob vorrangig Erholungsurlaub vor der Beantragung von Kurzarbeit erteilt werden muss, auf welche Gehaltshöhe das Kurzarbeitergeld abzustellen ist, wie Sonderzahlungen zu berücksichtigen sind und ob während der Kurzarbeit ein Anspruch auf Erholungsurlaub entsteht. Darüber hinaus kommt zur Sprache, ob es Erleichterungen bei Arbeitszeithöchstgrenzen gibt, wie dringende Betriebsratsbeschlüsse trotz weitreichender Abwesenheiten wirksam gefasst werden können, wie arbeitsrechtlich mit Quarantäne umzugehen ist und ob Arbeitnehmern in diesem Falle eine betriebliche Einrichtung zur Weiterarbeit zugewiesen werden kann. Vorkenntnisse sind nicht vonnöten, eigene Fragen beantwortet der Münchner Rechtsanwalt Matthias Meth von der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). Die Teilnahmekosten betragen 200 Euro zuzüglich Umsatzsteuer; eine Anmeldung per Mail sollte umgehend erfolgen an seminare@pfalzakademie.bv-pfalz.de. Infos unter www.pfalzakademie.de

Quelle Text/Bild:
Bezirksverband Pfalz
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Bismarckstraße 17
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 09.04.2020