Kreisverwaltung Kaiserslautern: Kita-Elternbeiträge werden vorübergehend ausgesetzt

Aufgrund der 3. Coronabekämfungsverordnung RLP (3. CoBeLVO) vom 23.03.2020 entfallen an allen Kindertageseinrichtungen die regulären Betreuungsangebote. „Es ist angesichts der derzeitigen Corona-Lage den Eltern nicht vermittelbar, für eine Leistung, die nicht erbracht wird, Beiträge zu entrichten“, erläutert Landrat Ralf Leßmeister. Daher habe er im Benehmen mit dem Kreisvorstand die Eilentscheidung getroffen, die Erhebung der Kita-Elternbeiträge zunächst für den Monat April auszusetzen. Da auf Grund der Landesverordnung die regulären Betreuungsangebote entfallen, verzichtet der Kreis deshalb auf die Beträge der Eltern für den Monat April. Für diesen Weg hätten sich auch umliegende Kreise und Städte entschieden. Um den Verwaltungsaufwand bewusst gering zu halten, gilt die Eilentscheidung pauschal für alle Eltern, auch für die äußerst überschaubare Zahl der beitragspflichten Kinder in Notbetreuung.

Die Regelung gilt vorläufig nur für den Abrechnungsmonat April. Die Dauer der Regelung hängt von der Entwicklung der Maßnahmen der Corona-Krise ab. Sollten die Tageseinrichtungen auch über den jetzt festgelegten Zeitraum hinaus geschlossen bleiben, ist über die Aussetzung der Elternbeiträge neu zu entscheiden. „Mit dieser Entscheidung soll vor allem dem systemrelevanten Bereich der Kindertagesstätten und insbesondere den Eltern, die in der Corona-Krise unsere Systeme am Laufen halten, Rechnung getragen werden“, so Landrat Leßmeister.

(Die Angaben können abweichen von den Zahlen der Landesregierung RLP, das liegt lediglich an einer zeitlichen Verschiebung der Meldungen!)

Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/

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Kaiserslautern, 06.04.2020