Flotter Roller – Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Ein Roller, der ein ziemlich flottes Tempo an den Tag legte, hat am Dienstagnachmittag im östlichen Stadtgebiet die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife auf sich gezogen. Als die Beamten das Zweirad mit dem Versicherungskennzeichen stoppten, konnte der Fahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis vorlegen.

Eine Überprüfung des Gefährts auf dem Rollenprüfstand zeigte: Der Roller erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von 56 km/h – obwohl er nur für maximal 25 km/h zugelassen ist.

Die Erklärung: Der Fahrer und Halter des Fahrzeugs hatte die Drossel ausgebaut. Im Beisein der Polizeibeamten baute der Mann sie wieder ein. Auf ihn kommt dennoch eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. |cri

Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 25.03.2020