Dienstbetrieb der rheinland-pfälzischen Justiz wird auf das Notwendige beschränkt – Funktionsfähigkeit bleibt auch weiterhin gewährleistet

Weiterhin breiten sich in Deutschland und Rheinland-Pfalz die Infektionen mit dem COVID-19-Erreger (Coronavirus SARS-CoV-2) zügig aus. Die Justiz des Landes Rheinland-Pfalz hat hierauf in dieser Woche bereits mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Um die Zahl von sozialen Kontakten und damit Ansteckungsrisiken zu minimieren und so die Ausbreitung des Virus noch stärker einzudämmen, wurde in enger und vertrauensvoller Abstimmung mit den Justizbehörden vereinbart, den Dienstbetrieb bis auf Weiteres auf das zwingend Notwendige zu reduzieren.

Die Anwesenheit in den Dienstgebäuden soll auf ein unabdingbar erforderliches Maß beschränkt werden. Sicherzustellen ist – vorbehaltlich der richterlichen Unabhängigkeit – ausschließlich die Aufrechterhaltung des zwingend erforderlichen Dienstbetriebs und die Durchführung unaufschiebbarer Verhandlungen – insbesondere Haftsachen, ermittlungsrichterliche Tätigkeiten, Eilsachen und langlaufende Strafverhandlungen.

In diesem Zusammenhang sind die Dienststellenleitungen unter Beachtung der Verhältnisse und dienstlichen Erfordernisse vor Ort berechtigt, die Tätigkeiten des Gerichts bzw. der Dienststelle auf das zwingend erforderliche Minimum („Notdienst“) zu reduzieren.

Hierzu erklärte Justizminister Herbert Mertin heute in Mainz: „Die derzeitige Epidemie verlangt jetzt nach besonderen Maßnahmen. Auch die rheinland-pfälzische Justiz wirkt daran mit, die Ausbreitung des neuartigen Virus einzudämmen. Gleichzeitig können sich die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes darauf verlassen: Die Funktionsfähigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist weiter gesichert!“

Quelle Text/Bild:
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz (MJ)
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz

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Kaiserslautern, 19.03.2020