Kaiserslautern: Zwei Corona-Testzentren gehen ab morgen, 18. März, in Betrieb

Patienten werden im „Drive-in-Verfahren getestet

Auf dem Gelände des städtischen Wertstoffhofes im Stadtteil Erfenbach, Siegelbacher Straße 187, sowie auf dem Gelände der künftigen Ret-tungswache in Schwedelbach, Am Kiefernkopf 22, gehen ab morgen, 18. März, zwei Corona-Testzentren in Betrieb. „Mit den beiden neuen Testzentren wurden zwei leistungsfähige Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger von Stadt und Landkreis Kaiserslautern geschaffen. Die Einrichtungen sollen dazu beitragen, die Allgemeinärzte, die Klinken und vor allem auch das Gesundheitsamt zu entlasten. Beide Zentren stehen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern zur Verfügung, soweit eine entsprechende ärztliche Überweisung vorliegt“, teilt Landrat Ralf Leßmeister mit und lobt die gute Zusammenarbeit zwischen beiden Gebietskörperschaften. Das Corona-Testzentrum in Erfenbach wird Montag bis Freitag jeweils von 14 Uhr bis 17 Uhr geöffnet haben, samstags von 9 bis 12 Uhr. Schwedelbach nimmt die Testproben in der Zeit von Montag bis Freitag von 16 Uhr bis 19 Uhr. „Sollte sich zeigen, dass der Bedarf größer ist, werden die Uhrzeiten entsprechend angepasst“, ergänzt der Landrat.

Erste Kreisbeigeordnete Gudrun Heß-Schmidt hat mit der Kreisordnungsbehörde und den Kräften des Katastrophenschutzes in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt das Testzentrum in Schwedelbach vorbereitet. Das Gelände liegt verkehrsgünstig und das bereits vorhandene Gebäude ist für die Unterbringung des Personals geeignet. Die Patienten werden in einem „Drive-in“-Verfahren getestet, ohne das Auto verlassen zu müssen.
Die Abstriche werden von medizinischem Fachpersonal abgenommen und seitens eines Arztes überwacht. „Genau so wird es im Testzentrum im Stadtteil Erfenbach ablaufen“, erklärt der städtische Beigeordnete und Katastrophenschutzdezernent Peter Kiefer. „Für das unkomplizierte und beherzte Engagement aller Mitwirkenden gilt Dank und Anerkennung. Innerhalb weniger Tage wurden mit vereinten Kräften zwei funktionsfähige Testzentren aus der Taufe gehoben und deren Betrieb ermöglicht – ein weiterer Meilenstein zur schnellen und unkomplizierten Identifizierung infizierter Personen“, unterstreicht Kiefer.

„Mit den neuen Testzentren erwarten wir eine große Entlastung unseres Gesundheitsamtes, gerade was die Zahl anstehender Probenahmen an-geht“, so Kreisbeigeordneter Peter Schmidt, der das Krisenzentrum im Gesundheitsamt leitet. „Die Einrichtungen stehen in der Obhut der Ordnungsämter von Stadt und Kreis und wurden von der Hygienetechnikerin unseres Gesundheitsamtes abgenommen. Die hervorragende Abstimmung und Zusammenarbeit von Kreis und Stadt, mit den beiden Kliniken und den Ärzten macht uns zuversichtlich, dass wir gemeinsam unser Besstes geben können, um den Bürgern von Stadt und Kreis die Sicherheit zu geben, die in der momentanen Lage möglich ist. Es hilft jedem von uns, wenn alle mit Besonnenheit handeln und nur bei tatsächlich auftretenden Symptomen Hilfe suchen“, betont Peter Schmidt als Krisenmanager des Gesundheitsamtes.

Wer kann sich testen lassen?
Wer sich in den neuen Testzentren testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine Überweisung von einem Arzt. Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist und bereits Symptome aufweist oder wer nachweislich Erstkontakt (mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern) zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person hatte und selbst erste Symptome zeigt. Ein Anruf beim jeweiligen Hausarzt genügt dafür. Ziel ist, dass Betroffene nicht in den Wartezimmern der Praxen in Kontakt mit anderen treten müssen. Wenn der Arzt eine Überweisung an das Testzentrum veranlasst hat, kann der Patient in einem bestimmten zeitlichen Korridor das Testzentrum mit dem Auto an-fahren. Der Patient muss zur Identifikation seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im „Drive-in“-Verfahren, das heißt die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das Testergebnis kann zwei Tage über den Hausarzt in Erfahrung gebracht werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige Gesundheitsamt.

Eine gemeinsame Pressemeldung von Stadt und Kreis Kaiserslautern

Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern

www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 17.03.2020