Agenturen für Arbeit und Jobcenter ab 18. März für persönliche Vorsprachen geschlossen

Arbeitsmarkt in Stadt und Kreis Kaiserslautern:

Die Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens ist ebenso wie die Jobcenter Donnersbergkreis, Stadt Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken auch in der Corona-Krise für ihre Kundinnen und Kunden da. Die Behörden reagieren allerdings auf die aktuellen Entwicklungen und schließen ab Mittwoch, 18. März 2020, alle Dienststellen.
Mit der Reduzierung der persönlichen Kontakte leisten die Dienststellen ihren Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie. Gleichzeitig werden der Telefon- und Online-Zugang ausgebaut und für die Kontaktaufnahme intensiviert. Bundesweit werden gerade die Voraussetzungen geschaffen, damit Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können.
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Menschen sowie für eine schnelle finanzielle Unterstützung von Unternehmen in Kurzarbeit konzentrieren sich Agentur für Arbeit und Jobcenter auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.
Ab sofort gilt folgendes:
– Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Kundinnen und Kunden müssen diese Termine nicht absagen. Die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte werden sich im Einzelfall telefonisch melden.
– Anträge auf Arbeitslosengeld können über die eServices der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/eServices gestellt werden.
– Ein Antrag auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beim Jobcenter kann formlos unter Angabe aller Kontaktdaten gestellt und in den Hausbriefkasten eingeworfen oder auf dem Postweg zugesandt werden. Anträge auf Weiterbewilligung der Grundsicherung oder Veränderungsmitteilungen gibt es unter www.jobcenter.digital. Hierüber können auch Unterlagen eingereicht werden. Es entstehen keine Nachteile, wenn eine persönliche Vorsprache nicht erfolgt.
– Für Anträge auf Kindergeld oder Kindergeldzuschlag und sonstige Mitteilungen an die Familienkasse steht das Online-Portal www.familienkasse.de zur Verfügung.
– Arbeitslosmeldungen müssen telefonisch erfolgen. Die persönliche Vorsprache hierzu entfällt vorläufig.
– Vorsprachen sind nur im absoluten Notfall und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hierzu werden vor Ort entsprechende Vorkehrungen getroffen.
– Die telefonische Kontaktaufnahme ist für die kommenden Wochen neben den Online-Möglichkeiten der beste Weg zur schnellen Klärung der Anliegen.
– Arbeitgeber wenden sich weiterhin direkt an ihre Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service oder an die Service-Rufnummer 0800 4 5555 20.
– Arbeitnehmer, Arbeitsuchende und Arbeitslose wählen für einen Kontakt zur Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens die kostenlose Service-Rufnummer 0800 4 5555 00 oder die Telefonnummer 0631 3641 888.
Für den Kontakt zum Jobcenter ist der Wohnort maßgebend:

Donnersbergkreis:
06352 7038 90
Jobcenter-Donnersbergkreis@jobcenter-ge.de

Landkreis Kaiserslautern:
0631 3641 400
Jobcenter-Landkreis-Kaiserslautern@jobcenter-ge.de

Stadt Kaiserslautern:
0631 37091 900
Jobcenter-Stadt-Kaiserslautern@jobcenter-ge.de
www.jobcenterkaiserslautern.de/

Stadt Pirmasens:
06331 142 0
Jobcenter-Pirmasens@jobcenter-ge.de
www.jobcenterpirmasens.de

Stadt Zweibrücken:
06332 5686 444
Jobcenter-Zweibruecken@jobcenter-ge.de

Die Familienkasse ist unter der bekannten Rufnummer 0800 4 5555 30 zu erreichen.
„Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in dieser schwierigen Zeit unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Agentur für Arbeit oder Jobcenter angewiesen sind, sichergestellt ist. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.“, sagt Peter Weißler, Leiter der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens.

Quelle Text/Bild:
Agentur für Arbeit Kaiserslautern
Augustastr. 6
67655 Kaiserslautern

www.arbeitsagentur.de

Kaiserslautern, 17.03.2020