Weniger Genehmigungen für neue Wohnungen auch in Kaiserslautern

Im Jahr 2019 wurden in Rheinland-Pfalz weniger Baugenehmigungen zur Errichtung von Neubauwohnungen erteilt als im Jahr 2018. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems bewilligten die Bauaufsichtsbehörden den Bau von 13.423 Wohnungen. Das waren 4,7 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Die Anzahl der genehmigten neuen Wohngebäude lag hingegen mit 6.177 um 0,9 Prozent leicht höher als im Jahr 2018.

Der Rückgang vollzog sich bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, während bei Ein- und Zweifamilienhäusern Anstiege zu verzeichnen waren. Die Zahl der in Mehrfamilienhäusern genehmigten Wohnungen sank um 9,6 Prozent auf 7.275. Die Zahl der genehmigten Wohnungen in Zweifamilienhäusern lag mit 1.422 um 3,5 höher als im Vorjahr, die Zahl der genehmigten Einfamilienhäuser stiegt um 1,3 Prozent auf 4.726. Für die geplanten Baumaßnahmen wurden Kosten von rund 2,84 Milliarden Euro veranschlagt, was einer Zunahme um 3,3 Prozent gegenüber 2018 entspricht.

Regionale Unterschiede

Landesweit kamen auf 10.000 Einwohner rechnerisch rund 33 genehmigte neue Wohnungen in Wohngebäuden. Die größten Werte sind in der kreisfreien Stadt Landau i. d. Pfalz und im Eifelkreis Bitburg-Prüm mit 95 bzw. 61 genehmigten neuen Wohnungen je 10.000 Einwohner zu verzeichnen. Die niedrigsten Werte sind den kreisfreien Städten Pirmasens und Frankenthal (Pfalz) sowie dem Landkreis Birkenfeld mit 11, 12 und 13 genehmigten neuen Wohnungen je 10.000 Einwohner zuzurechnen.

Die Ergebnisse stammen aus der Statistik der Baugenehmigungen. Die Bauaufsichtsbehörden melden die von ihnen erteilten Baugenehmigungen monatlich an das Statistische Landesamt. In der Statistik können demzufolge nur diejenigen Baugenehmigungen abgebildet werden, die bis zum jeweiligen Schlusstag für die Meldung an die Statistik beim Statistischen Landesamt eingegangen sind und plausible Angaben beinhalten. Abgelehnte Anträge auf Baugenehmigung fließen nicht in die Statistik ein.
Die vorliegende Pressemitteilung hat ausschließlich die erteilten Baugenehmigungen für den Neubau von Wohngebäuden zum Gegenstand. Die erteilten Baugenehmigungen für Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden sowie die erteilten Baugenehmigungen für Nichtwohngebäude werden nicht dargestellt.

Autor: Dr. Dirk Schneider (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)

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Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems

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Kaiserslautern, 10.03.2020