Guter Start ins neue Jahr: Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Das neue Jahr wird traditionell mit einem spektakulären Feuerwerk eingeläutet. Leider kommt es immer wieder zu schwersten Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht sachgemäß verwendet werden oder selbstgebastelte beziehungsweise nicht für den deutschen Markt zugelassene Raketen und Böller zum Einsatz kommen.

Die Polizei Rheinland-Pfalz mahnt deshalb zur Vorsicht und gibt Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk.

„In Deutschland müssen generell alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein. Die Zulassung wird durch das CE-Kennzeichen und die dazugehörige Identifikationsnummer dokumentiert. Fehlen diese, sollte man von einem Kauf oder einer Verwendung absehen“, erklärt LKA-Sprengstoffexperte Udo Jastrzembsky. Nicht nur, weil es strafbar ist, sondern weil es für Sie und andere lebensgefährlich sein kann.

Illegale und damit gefährliche Pyrotechnik enthält in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. Daher können selbst kleine Mengen zu einer erheblichen Verletzung führen. Weitere Gefahren entstehen durch Abdichtungsmaterialien, die Splitter bilden können. Nicht ohne Grund sind diese lebensgefährlichen Feuerwerkskörper in Deutschland verboten. Und auch selbstgebastelte Böller sind ein großes Risiko. Wer damit erwischt wird, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Ein Informationsblatt der Polizei erläutert, wo Käufer in Deutschland zugelassene Böller erwerben und woran sie diese erkennen können. Zudem erhalten Feiernde wichtige Tipps zum sicheren Abbrennen von Knallern und erfahren, wo das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt ist:

https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/silvesterkracher-sicherer-umgang/

Tipps der Polizei zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern in Kürze:

– Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, z.B.

Supermärkten, kaufen.

– Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch

handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.

– Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel

erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.

– Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.

– Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und
Gebäuden einhalten.

– Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand
(z.B.Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.

– Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere

Flaschen) verwenden.

– Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der

Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.

– Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng
verboten.

– Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten

und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.

– Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote

und Einschränkungen.

Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Valenciaplatz 1 – 7
55118 Mainz

http://s.rlp.de/3U4

Mainz, 27.12.2019