Anstehende Pflegemaßnahmen auf Rasengräbern – Entfernung von unerlaubten Grabschmuck erforderlich

Ab Montag, 18. November, nimmt die Friedhofsverwaltung Pflegearbeiten auf den Rasengrabflächen der städtischen Friedhöfe vor. Grabschmuck wie Pflanzschalen, Vasen, Leuchten oder Skulpturen sowie Anpflanzungen, die bei Rasenwahlgräbern und Rasenurnengräbern immer wieder vorgefunden werden, sind unzulässig und mögen bitte zeitnah von den verantwortlichen Personen entfernt werden. Die Stadtverwaltung hält sich vor, mit Beginn der Pflegemaßnahmen nicht entfernten, unerlaubten Grabschmuck und Anpflanzungen zu entsorgen.

©Foto: Stadt Kaiserslautern

Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 13.11.2019