Für die kalte Jahreszeit vorsorgen

Verbraucherzentrale rät: Schon jetzt die Preise für Erdgas prüfen und vergleichen.

Es wird langsam kühler – ein guter Zeitpunkt, schon mal über die kommende Heizperiode nachzudenken. Denn im Oktober wird die Heizung in der Regel das erste Mal angestellt – und damit beginnt auch der Erdgasverbrauch in vielen Privathaushalten. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher gut vorbereitet sind, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Jetzt schon den Erdgasliefervertrag prüfen, Preise vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln.

Die längste zulässige Kündigungsfrist in Erdgaslieferverträgen zu Heizzwecken beträgt drei Monate. Üblicherweise ist bei Privat-Verbrauchern im Kleingedruckten des Vertrages eine Kündigungsfrist von einem Monat zu finden. Wird also im September ein neuer Erdgaslieferant beauftragt, der in der Regel auch beim alten Versorger kündigt, kommt der Verbraucher bei einer Kündigungsfrist von einem Monat Ende Oktober aus seinem Altvertrag. Die Versorgung durch den neuen günstigeren Versorger startet dann Anfang November.

Wer mit Erdgas seine Heizung betreibt, sollte also mit genügend Vorlauf über einen Wechsel zu Beginn der Heizperiode nachdenken. Gerade die Kündigungsfrist kann einen Strich durch die Rechnung machen und ist deshalb im Vertrag immer zu überprüfen. Der Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale in Kaiserslautern gibt dabei Hilfestellung.

Fragen rund um das Thema Energieversorgung beantwortet der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale in Kaiserslautern. Die Beratung findet jeden 2. und 4. Freitag im Monat in der Verbraucherzentrale, Fackelstraße 22 in 67655 Kaiserslautern statt und kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung unter 06131 / 28 48 0 ist erforderlich. Alternativ können auch Termine direkt unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp oder per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de vereinbart werden. Die Verbraucherzentrale bietet für 20 Euro auch eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen nach postalischer Einsendung an die Verbraucherzentrale in Mainz an. Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung für fünf Euro.

Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
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Kaiserslautern, 16.09.2019