Investitionen in und für eine gute Zukunft: Energetische Sanierung kommunaler Gebäude

Kommunales Investitionsprogramm 3.0

„Das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 (Kapitel 1 und 2) ist ein wichtiges Förderinstrument für die rheinland-pfälzischen Kommunen. Es ermöglicht nachhaltige Investitionen in die Aufwertung der kommunalen Infrastruktur. Die energetische Sanierung der Feuerwache hier in Kaiserslautern ist ein Beispiel der 690 Projekte, die im Rahmen von KI 3.0, Kapitel 1 gefördert werden“, sagte Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg bei seinem Besuch der Feuerwache Kaiserslautern-Kernstadt.

„Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes ist von zentraler Bedeutung für den Klimaschutz. Die Kommunen spielen dabei eine wichtige Rolle und nehmen oftmals eine Vorbildfunktion ein, da sie über viele eigene Liegenschaften verfügen, die sie klimagerecht modernisieren. Darüber hinaus geht die energetische Modernisierung meist einher mit einer funktionalen und qualitativen Aufwertung der modernisierten Gebäude. Und nicht zuletzt können die Kommunen durch die nachhaltige Gebäudesanierung auch von deutlich geringeren Betriebskosten profitieren“, so Dr. Weinberg zu den Bau- und Sanierungsprojekten, die über das KI 3.0 gefördert werden.

„Das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 ist für uns Gold wert!“, so Oberbürgermeister Klaus Weichel. „Die beiden Kapitel zusammengenommen, stehen uns mehr als 33 Millionen Euro zur Verfügung. Fördermittel, von denen neben der Feuerwache bereits viele weitere städtischen Gebäude profitieren konnten“, erläuterte der Rathauschef. Für beide Kapitel wurde von der Verwaltung eine Prioritätenliste mit den drängendsten Maßnahmen erarbeitet und vom Stadtrat beschlossen. „Die Umsetzung des Programms ist für uns durchaus eine Herausforderung“, so Baudezernent Peter Kiefer, der den Staatssekretär gemeinsam mit OB Weichel durch die Feuerwache führte. „Die Projekte müssen im Zeitrahmen geplant, ausgeschrieben und letzten Endes auch baulich umgesetzt werden – gerade angesichts der voll ausgelasteten Baufirmen ist das nicht immer einfach.“

Mit dem KI 3.0 werden finanzschwachen Kommunen zusätzliche Finanzhilfen von Bund und Land von insgesamt 542 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Hintergrundinformationen zum Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz (KI 3.0)

Im Juli 2015 trat das „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG)“ auf Bundesebene in Kraft. Das KInvFG soll den Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet durch die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen. In Rheinland-Pfalz ist die Umsetzung des KInvFG unter dem Titel Kommunales Investitionsprogramm 3.0, kurz KI 3.0, bekannt. Für das Kommunale Investitionsprogramm (Infrastrukturprogramm) gemäß KInvFG, Kapitel 1 stellt der Bund insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen auf Rheinland-Pfalz rund 253 Millionen Euro. Das Land unterstützt diesen ersten Programmabschnitt mit einem Betrag in Höhe von rund 31 Millionen Euro.

Im Herbst 2017 hat der Bund seine Finanzhilfen für finanzschwache Kommunen um weitere 3,5 Milliarden Euro auf 7 Milliarden Euro ausgeweitet. In Anlehnung an das bestehende KI 3.0, Kapitel 1 wird das zusätzliche Schulsanierungsprogramm in Rheinland-Pfalz KI 3.0, Kapitel 2 genannt. Rheinland-Pfalz erhält aus diesen Mitteln 256,6 Millionen Euro, die zur gezielten Förderung sanierungsbedürftiger Schulinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen eingesetzt werden.

Das Finanzministerium Rheinland-Pfalz informiert auf seiner Homepage zu beiden Förderabschnitten des KI 3.0:

https://fm.rlp.de/de/themen/finanzen/kommunale-finanzen/investitionsprogramm-30-rheinland-pfalz-kl-30-kapitel-1/
und
https://fm.rlp.de/de/themen/finanzen/kommunale-finanzen/investitionsprogramm-30-rheinland-pfalz-ki-30-kapitel-2/.

Quelle Text/Bild:
MINISTERIUM DER FINANZEN RHEINLAND-PFALZ
Kaiser-Friedrich-Str. 5
55116 Mainz

www.fm.rlp.de

Mainz, 13.05.2019