Stadtrat – Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Thema „Geplante Zusammenführung der TU Kaiserslautern mit dem Standort Landau der Universität Koblenz-Landau“

Sehr geehrter Herr Dr. Weichel,
die Fraktion DIE GRÜNEN bittet um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes auf der nächsten Ratssitzung am 19.8.2019:

Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, den angehängten Brief an den Wissenschaftsminister des Landes Rheinland-Pfalz, Herr Prof. Dr. Konrad Wolf, zu schicken.

Begründung: Der Stadtrat der Stadt Kaiserslautern hat auf seiner Sitzung vom 18. März 2019 eine Resolution zum Thema „Geplante Zusammenführung der TU Kaiserslautern mit dem Standort Landau der Universität Koblenz-Landau“ beschlossen. Auf diese Resolution hat der Wissenschaftsminister mit Schreiben vom 22. Mai 2019 an den Oberbürgermeister geantwortet. In dem Schreiben des Ministers wird der zentrale Punkt der Resolution „Keine gesetzliche Regelung über die Zusammenführung ohne Zustimmung der TU Kaiserslautern“ nicht nur nicht bestätigt, sondern diesem implizit widersprochen. Dies muss seitens des Stadtrates klargestellt werden. Nach allen von der TU Kaiserslautern verlauteten Berichten wird eine Zustimmung in absehbarer Zeit für sehr unwahrscheinlich gehalten.
Tobias Wiesemann
(Fraktionsvorsitzender)

Vorschlag Schreiben:
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Stadt Kaiserslautern

Ihr Schreiben vom 22. Mai 2019
Herrn Wissenschaftsminister
Prof. Dr. Konrad Wolf

Sehr geehrter Herr Minister,

der Stadtrat der Stadt Kaiserslautern hat auf seiner Sitzung am 18. März 2019 eine Resolution zum
Thema „Geplante Zusammenführung der TU Kaiserslautern mit dem Standort Landau der Universität
Koblenz-Landau“ beschlossen. Der Stadtrat hat damit seine politischen Leitplanken für eine mögliche
Zusammenführung der Universitäten festgelegt. Das Leitmotiv der Resolution ist die
Grundüberzeugung, dass die herausragende Entwicklung der TU Kaiserslautern zusammen mit ihren
Ausgründungen das Leuchtturm-Projekt in Kaiserslautern ist – sie darf auf keinen Fall gefährdet
werden.
Neben vielen wichtigen Punkten ist in der Resolution vor allem eineForderung zentral gewesen: Es
soll keine gesetzliche Regelung über die Zusammenführung in den Landtag eingebracht werden,
solange sich nicht beide beteiligten Universitäten vorher über diese einig geworden sind. Dieser
Punkt ist so wörtlich vom Abgeordneten Klomann im Namen der SPD-Fraktion auf der
Landtagssitzung vom 29. März 2019 aufgegriffen und bestätigt worden. Insbesondere heißt das:
Keine gesetzliche Regelung ohne Zustimmung der TU Kaiserslautern.
In Ihrem Antwortschreiben von Ende Mai 2019 sprechen Sie von einer eingesetzten
Steuerungsgruppe, in der gemeinsam mit den Universitäten und dem Ministerium ein Überblick über
die möglichen Problemfelder erarbeitet werden solle. Außerdem solle in der Steuerungsgruppe ein
gesetzlicher Rahmen bis zu einem fixen Zeitpunkt entwickelt werden. Der Stadtrat der Stadt
Kaiserslautern stellt hierzu fest, dass jede Zeitvorgabe dem Geist der Resolution und der im Landtag
hieraus zitierten Punkte widerspricht. Nach allen seitens der TU Kaiserslautern verlauteten
Berichtenwird eine Zustimmung in absehbarer Zeit für sehr unwahrscheinlich gehalten.In diesem
Zusammenhang zitieren wir den Senatsbeschluss der TU Kaiserslautern vom 5. Juni 2019: „Angesichts
der zurückliegenden Diskussionen mit dem Wissenschaftsministerium ist der Senat der TUK zur
Auffassung gelangt, dass vom Wissenschaftsministerium eine rein verwaltungstechnische
Zusammenführung der TU Kaiserslautern mit dem Universitätsstandort Landau angestrebt wird. Eine
Zusammenführung von Universitätsstandorten sollte aber durch Verbesserungen begründet werden,
die in Forschung und Lehre erreicht werden sollen. Eine solche Begründung fehlt. Der Senat lehnt
diesen Plan zur Zusammenführung daher ab.“ Außerdem werden darin alle TUK-Mitglieder
aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, das kein Einstieg in eine operative Umsetzung einer
Zusammenlegung erfolgt, bevor hierfür eine wissenschaftsadäquate Begründung vorliegt und in
Forschung und Lehre begründete Ziele erarbeitet sind.
Für den Stadtrat gilt gemäß Resolution: Ohne eine Zustimmung der TU Kaiserslautern, nach §76 und
§79 des Hochschulgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz also ohne eine Zustimmung des Senats und
des Präsidenten der TU Kaiserslautern, darf kein Gesetz über eine Zusammenführung in den Landtag
eingebracht werden. Daher sind alle zeitlichen Vorgaben aktuell unhaltbar. Wir möchten diese
Tatsache sehr klar darlegen. Nur so kann dem in der Resolution zum Ausdruck gebrachten und im
Landtag bestätigten Willen des Stadtrates der Stadt Kaiserslautern entsprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen

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Quelle Text/Bild:
Bündnis 90 / Die Grünen
Ratsfraktion Kaiserslautern
Tobias Wiesemann, Fraktionsvorsitzender der Partei Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Stadtrat Kaiserslautern

www.gruene-kl.de

Kaiserslautern, 23.07.2019