Tagestipp! Pflegeantrag: fristen Wie schnell muss die Kasse entscheiden?

Alter, Krankheit, Unfall: Es gibt viele Situationen, aufgrund derer Menschen pflegebedürftig werden und auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Häufig übernehmen Angehörige die Pflege, doch nicht immer ist das möglich. Eine andere Option ist, einen Pflegedienst zu beauftragen oder in ein Pflegeheim zu ziehen. Egal für welche Variante man sich entscheidet – bei der Pflegekasse können Betroffene organisatorische und finanzielle Hilfe beantragen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert über Fristen bei der Beantragung von Pflegeleistungen und zeigt Schritt für Schritt, was beachtet werden muss.

„Damit die Unterstützung schnell ankommt, muss die jeweilige Versicherung innerhalb bestimmter Fristen reagieren“, sagt Gisela Rohmann, Juristin im Fachbereich Gesundheit und Pflege der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Zu diesen Fristen gehört, dass die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder einen anderen Gutachter veranlassen muss. Weiterhin muss sie innerhalb dieser Frist eine Entscheidung über den Pflegegrad treffen und das Ergebnis dem beziehungsweise der Versicherten mitteilen.

in einzelfällen fristen von ein bis zwei wochen
Wenn ein pflegender Angehöriger seine Berufstätigkeit im Rahmen der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit reduzieren will, muss die Begutachtung innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung erfolgen. In besonders dringenden Fällen – beispielsweise wenn der Versicherte im Krankenhaus ist und die anschließende Versorgung nicht gesichert ist oder der Antragsteller palliativ versorgt wird – verkürzt sich die Frist zur Begutachtung sogar auf eine Woche.

Entscheidet die Pflegekasse zu spät und ist sie für die Verzögerung verantwortlich, muss die Kasse in der Regel 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung an den Versicherten zahlen.
TIPPS ZUR ANTRAGSTELLUNG
Darüber, was bei einem Antrag auf Pflegeleistungen beachtet werden sollte, wie der Pflegegrad ermittelt wird und wie auf eine Ablehnung durch die Pflegekasse reagiert werden kann, informiert die Verbraucherzentrale online unter http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/der-weg-zum-pflegegrad und in ihrem neuen Flyer „Der Weg zum Pflegegrad“. Der Flyer kann auch kostenlos in der Beratungsstelle in Kaiserslautern, Fackelstraße 22, 67655 Kaiserslautern, abgeholt werden.

Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
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Kaiserslautern, 29.07.2019