Ungeregelter Brexit: Vorsorgliche Informationen der Ausländerbehörde

Für den nicht mehr unwahrscheinlichen Fall eines ungeregelten Brexit arbeiten derzeit alle zuständigen Behörden an einer möglichst bürgerfreundlichen Verfahrensumsetzung. Die Ausländerbehörde der Stadt Kaiserslautern hat nun auf der städtischen Homepage www.kaiserslautern.de vorsorglich Informationen für britische Bürgerinnen und Bürger sowie Familienangehörige zusammengestellt. Insgesamt leben derzeit 146 Personen mit britischer Staatsangehörigkeit in Kaiserslautern (Stand 01.02.2019).
Wie die Ausländerbehörde mitteilt, sollten Betroffene, die in Kaiserslautern wohnen, aber noch nicht angemeldet sind, die polizeiliche Meldung im Bürgercenter der Stadt Kaiserslautern vornehmen. Damit ist eine Kontaktaufnahme durch die Ausländerbehörde sichergestellt. Sollte der Fall eines ungeregelten Austritts eintreten, ist nach derzeitigem Kenntnisstand eine Drei-Monatsfrist geplant, in der britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger weiter ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben und arbeiten können wie bisher. In dieser Zeit wird die Ausländerbehörde den Kontakt suchen, um gemeinsam den weiteren Aufenthalt in Deutschland zu regeln.
Darüber hinaus finden alle Interessierte auf der Seite Links zu weitergehenden Informationen der zuständigen Bundes- und Landesministerien. Sie ist zu finden im Bereich „Soziales und Gesellschaft“ (kaiserslautern.de -> „Sozial – Leben – Wohnen“ -> „Soziales und Gesellschaft“ -> „Ausländische Bürger“ -> „Ausländerbehörde“).
http://www.kaiserslautern.de/sozial_leben_wohnen/soziales_und_gesellschaft/auslaendische_mitbuerger/auslaenderbehoerde/index.html.de

Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern

www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 01.02.2019