Unser Tagestipp! LKA: Schwachstelle Tür: Wenn der Einbrecher die Eingangstür wählt

Einbrecher sind erfinderisch bei ihren Einbruchsmethoden. Doch nicht selten wählen sie auch einfach den Weg über die Eingangstür. Mal ist sie nicht abgeschlossen, mal ist sie schlecht gesichert und so mit bloßer Körperkraft zu überwinden. Die Polizei Rheinland-Pfalz zeigt, worauf bei einer Außentür zu achten ist, damit Einbrecher auch wirklich vor verschlossenen Türen stehen.

Die Erfahrung zeigt: Je länger ein Einbrecher benötigt, um in ein Haus oder eine Wohnung zu gelangen, desto wahrscheinlicher ist es, dass er seinen Einbruchsversuch abbricht und unverrichteter Dinge das Weite sucht. In Rheinland-Pfalz enden so knapp die Hälfte der Einbrüche im Versuchsstadium. Eine einbruchhemmende Haus- oder Wohnungstür macht es Einbrechern schwerer ins Haus zu gelangen und erhöht so die Wahrscheinlichkeit, dass sie vorzeitig aufgeben.

Worauf Eigenheimbesitzer, Vermieter aber auch Mieter bei ihren Türen achten sollten und wie sich Türen auch relativ einfach nachrüsten lassen, hat die Polizei Rheinland-Pfalz zusammengefasst:

Neubau und Umbau

Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter und zertifizierter einbruchhemmender Türen nach DIN EN 1627, ab der Widerstandsklasse (RC) 2 einen guten Einbruchschutz. Hier ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag) keinen Schwachpunkt gibt, da sie „aus einem Guss“ sind. Es gibt sie in verschiedenen Widerstandsklassen, als zweiflügelige Türen, in Übergrößen und auch als sogenannte Multifunktionstüren. Letztere erfüllen u. a. auch die Anforderungen an den Brandschutz.

Nachrüstung von Türen

Bereits vorhandene Türen können auch deutlich verbessert werden. Durch eine Nachrüstung gemäß DIN 18104 werden ggf. Türbänder, -schlösser, Beschläge und Schließbleche durch geprüfte Teile ausgetauscht, wodurch sich der Widerstandswert der Tür erhöht.

Auch der Einbau eines Weitwinkel-Türspions (mindestens 180°) ist sinnvoll, damit Sie sehen, wer vor der Tür steht. Wenn Sie öffnen, dann nur mit vorgelegtem Sperrbügel! Zudem sollten Sie auf eine ausreichende Beleuchtung vor Türen und Zugangswegen – ggf. durch einen „Bewegungsmelder“ – achten. Auch eine Türsprechanlage, evtl. kombiniert mit einer integrierten Videokamera, kann sinnvoll sein.

Da eingebaute Sicherungen nur bei fachgerechter Montage ihre volle Wirkung entfalten und den entsprechenden Einbruchschutz ermöglichen, bieten die polizeilichen Beratungsstellen „Adressennachweise von Errichterunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen“ an. Bei diesen Adressennachweisen handelt es sich um Listen, in denen Fachfirmen genannt sind, die sich verpflichtet haben, Sicherungstechnik entsprechend der polizeilichen Empfehlungspraxis nachzurüsten: https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/kriminalitaetsphaenomene/wohnungseinbruchdiebstahl/wer-macht-mein-haus-sicher/

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.k-einbruch.de/sicherheitstipps/tueren/ oder in der Broschüre des Programms Polizeiliche Kriminalprävention „Sicher wohnen“: https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/1-sicher-wohnen/

Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Valenciaplatz 1 – 7
55118 Mainz

http://s.rlp.de/3U4

Kaiserslautern, 31.01.2019