Über 93 Prozent der Notfalleinsätze innerhalb von 15 Minuten

Mit über einer Million Einsätzen im Jahr erbringt der Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz eine beachtliche Leistung. „Die gesetzliche Hilfeleistungsfrist von maximal 15 Minuten wird in mehr als 93 Prozent aller Notfalleinsätze im Land erreicht. Im Durchschnitt sind die Rettungswagen nach 7:33 Minuten, also deutlich unter der gesetzlichen Frist, am Einsatzort“, betont Innenstaatssekretär Stich.

Die Einsatzzeit von 15 Minuten sei in Abstimmung mit medizinischen Fachkreisen im Gesetz festgelegt worden. Das Landesrettungsdienstgesetz (RettDG) gibt eine Planungsgröße für die Anzahl der Rettungswachen im Land und die Stationierung von Krankenwagen vor, wonach im Notfalltransport jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von maximal 15 Minuten nach dem Eingang des Hilfeersuchens bei der Leitstelle erreicht werden kann (Hilfeleistungsfrist).

Um zuverlässige Planungsdaten für eine optimale Versorgung der Bevölkerung zu erhalten, habe das Land Rheinland-Pfalz als eines von wenigen Ländern bereits frühzeitig eine zentrale Datenauswertung eingerichtet. Diese Daten, die landesweit vorliegen und auch dem SWR zur Recherche zugänglich gemacht wurden, werden den örtlich zuständigen Behörden für die Organisation des Rettungsdienstes zur Verfügung gestellt.

Mit dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung stetig weiter zu verbessern, wurden in den vergangenen Jahren auf der Grundlage dieser statistischen Daten bereits acht neue Rettungswachen eingerichtet. Darüber hinaus ist auch die Anzahl der Rettungswagen erhöht worden. Zu weiteren fünf zusätzlichen Standorten werden Gespräche geführt, um die Einsatzzeiten in den entsprechenden Regionen zu optimieren.

Auch ein neues Landesrettungsdienstgesetz liegt im Entwurf bereits vor. Dieses soll durch zahlreichen Weichenstellungen wie zusätzliche Rettungswachen oder Regelungen zur bereichsübergreifenden Planung im Rettungsdienst weitere positive Effekte auf den rheinland-pfälzischen Rettungsdienst haben.

Anfang Dezember ist zudem eine neue Regelung zu Krankenfahrten getroffen worden. Krankenfahrten sollen in Zukunft nicht mehr mit Rettungsmitteln durchgeführt werden, die dadurch möglicherweise im Notfall nicht zur Verfügung stünden. Da es aktuell in Rheinland-Pfalz noch zu wenige Anbieter von Krankenfahrten gibt, werden die Leitstellen über die Telefonnummer 19222 koordinierend tätig.

Die Leitstellen vermitteln bei ihnen registrierte Krankenfahrtunternehmer. Dort, wo es solche Unternehmen noch nicht gibt, übernimmt übergangsweise weiterhin der Rettungsdienst. So ist gewährleistet, dass im Sinne der Patienten jeweilige Lösungen gefunden werden. Mittelfristig soll dies aber auch einer Entlastung des Rettungsdienstes und einer Verbesserung der rettungsdienstlichen Fristen dienen.

Quelle Text/Bild:
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Schillerplatz 3 – 5
55116 Mainz

www.rlp.de

Kaiserslautern, 17.12.2018