Wissing: Intransparenz bei Kerosinablässen fehl am Platz

Das Land Rheinland-Pfalz fordert die Bundesregierung auf, für mehr Transparenz bei Kerosinablässen von Flugzeugen zu sorgen. Zudem will das Land erreichen, dass die Bundesregierung darauf hinwirkt, dass die Schadstoffbelastung in Luft und Boden untersucht wird.

„Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, wenn Flugzeuge über ihren Köpfen Kerosin ablassen“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing. Das Land Rheinland-Pfalz werde deshalb die Bundesregierung über eine Entschließung im Bundesrat auffordern, die geltenden Regelungen zum Kerosinablass zugunsten eines transparenteren Verfahrens abzuändern. „Für Intransparenz gibt es keinen Anlass“, so Wissing.

Dem Ministerratsbeschluss zufolge wird das Land einen Entschließungsantrag im Bundesrat einbringen. Dieser sieht die Neuregelung der Informationspflichten im Falle eines Kerosinablasses vor. Das Land möchte so schnell wie möglich über einen Kerosinablass, die Menge des abgelassenen Treibstoffs, den Grund des Ablasses sowie das betroffene Gebiet informiert werden. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, Verfahren zu etablieren, bei denen im Fall eines Treibstoffablasses nachteilige Auswirkungen auf Mensch, Flora und Fauna vermieden werden. Weiterhin solle die Bundesregierung darauf hinwirken, eine mögliche Schadstoffbelastung von Luft und Böden zu ermitteln sowie die Auswirkungen eines Schadstoffeintrags zeitnah zu untersuchen.

„Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, schnell und transparent informiert zu werden. Dafür setzen wir uns ein“, so Wissing.

Nach der derzeitigen Rechtslage sind Flugzeugführer gehalten, Kerosinablässe umgehend der Deutschen Flugsicherung (DFS) zu melden. Die DFS informiert ihrerseits das Luftfahrt-Bundesamt und unterrichtet halbjährlich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Eine unmittelbare Weitergabe der Informationen an die nach Landesrecht für den Luftverkehr und den Umweltschutz zuständigen Behörden erfolgt derzeit nicht. Dazu müsste die DFS vom Bund beauftragt werden.

Im Zuständigkeitsbereich der DFS kommt es durchschnittlich zu 25 Notsituationen im Jahr, die einen Schnellablass des Kerosins erfordern.

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stiftsstraße 9
55116 Mainz

www.rlp.de

Kaiserslautern, 31.08.2018