Rheinland-pfälzische Initiative zur Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung im Bundesrat beschlossen

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, zur Sozialhilfe und zu fürsorgerischen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz soll bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden: Auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat heute beschlossen, die Bundesregierung um die Vorlage einer entsprechenden Gesetzesänderung zu bitten. Ebenfalls auf Initiative von Rheinland-Pfalz bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Regelungen für Leistungen zur Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets sowie beim Mehrbedarf für Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen fortzuführen.

„Der erleichterte Zugang in die Grundsicherung hat vielen krisenbedingt in Not geratenen Selbstständigen und Beschäftigten mit niedrigen Einkommen, beispielsweise durch Kurzarbeit, eine Absicherung geboten“, erklärte Arbeits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Die Pandemie beziehungsweise deren Folgen werden zum Auslaufen der Regelungen am 31. Dezember dieses Jahres aber noch nicht überwunden sein. Deswegen freue ich mich, dass der Bundesrat nun unserem Antrag zugestimmt hat.“ Die Leistungen aus den Grundsicherungssystemen stellen derzeit häufig die einzige Möglichkeit für einkommenslose Selbstständige dar, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. „Den betroffenen Menschen soll weiterhin schnell, gut und mit überschaubarem bürokratischen Aufwand geholfen werden. Es soll niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise in existenzielle Not geraten. Eine umfangreiche Prüfung würde Jobcenter und Kunden vor erhebliche Herausforderungen stellen“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. „Denn es ist in der aktuellen Lage zu befürchten, dass gerade Selbstständige in der Kreativwirtschaft und Veranstaltungsbranche weiter auf den erleichterten Zugang zur sozialen Sicherung angewiesen sein werden.“

Konkret sollen die derzeit geltenden Regelungen zum Zugang in die Grundsicherung, nach denen nur erhebliches Vermögen berücksichtigt wird und die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen werden, fortgeführt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung damit sicherzustellen, dass insbesondere (Solo-)Selbstständigen, Künstlerinnen und Künstlern sowie anderen Gruppen mit verringertem Einkommen, die von den Folgen der Pandemie-Bekämpfung besonders wirtschaftlich getroffen wurden, weiterhin unbürokratisch und schnell Zugang zur Grundsicherung gewährt bleibt. Bei der Umsetzung soll auch sichergestellt sein, dass Altersvorsorgevermögen und Betriebsvermögen Selbstständiger während der Pandemiezeit weiterhin großzügig freigestellt werden.

Auch der zweite Teil der rheinland-pfälzischen Initiative an den Bundesrat beschäftigte sich mit den Folgen der Corona-Pandemie. Es ist nicht auszuschließen, dass es auch im kommenden Jahr immer wieder lokale Schulschließungen geben wird. „Deshalb soll sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen weiterhin mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können“, erläuterte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. Es ist auch weiterhin damit zu rechnen, dass Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind oder an vergleichbaren Maßnahmen teilhaben, nicht an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen können. Dies kann beispielsweise aufgrund eines persönlichen Gesundheitsrisikos oder einer (Teil-)Schließung der Einrichtung der Fall sein. Die Mittagsversorgung soll weiterhin sichergestellt werden. Der Bundesrat stimmte dem rheinland-pfälzischen Antrag zu.

 

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 09.10.2020