Mainz (ots). „Süßes, Saures – oder Strafanzeige?“ Auch zu Halloween gelten Regeln. Nicht jeder Streich ist harmlos – und auch bei Demonstrationen gilt: Gewalt ist kein legitimes Mittel. Wenn am 31. Oktober wieder Geister, Hexen und Vampire durch die Straßen ziehen und „Süßes, sonst gibt’s Saures!“ rufen, ist der Gruselfaktor garantiert. Damit die Nacht nicht im echten Schrecken endet, gibt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz wichtige Hinweise.
Streiche können strafbar sein:
Ob Müll im Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto – das sind keine harmlosen Streiche, sondern Sachbeschädigungen. Und die können teuer werden: Wer fremdes Eigentum beschädigt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Noch höher fällt die Strafe aus, wenn Dinge zerstört werden, die der Allgemeinheit dienen – etwa Parkbänke, Laternen oder Fensterscheiben in Zügen.
Auch wer nur zuschaut oder mit einer Gruppe unterwegs ist, macht sich unter Umständen strafbar. In diesem Fall spricht man von gemeinschaftlicher Sachbeschädigung – ebenfalls kein Kavaliersdelikt. Eltern sollten sich bewusst sein: Bei missglückten Streichen ihrer Kinder können auch sie haften. Das gilt, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder das Kind noch zu jung ist, um das Unrecht einer Tat zu erkennen. Deshalb ist es ratsam, vorab gemeinsam zu besprechen, was erlaubt ist und was nicht.
Auch bei Protesten gilt: Keine Gewalt
In Frankreich kam es zuletzt vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Spannungen und politischer Unzufriedenheit zu Protesten, bei denen auch Autos angezündet, Geschäfte geplündert und Straßen verwüstet wurden. Nun plant die Initiative „Gen Z regelt das“ für den 31. Oktober einen bundesweiten Aktionstag mit Demonstrationen in 21 deutschen Städten. Die Initiative fordert unter anderem mehr Investitionen für Bildung und Gesundheit, Maßnahmen gegen die steigenden Lebenshaltungskosten und mehr Einsatz für den Klimaschutz. Dabei besteht die Gefahr, dass unterschiedliche politische Gruppen die Proteste für ihre Zwecke instrumentalisieren. Auch radikale und extremistische Personen könnten sich unter die Teilnehmenden mischen. In sozialen Netzwerken kursieren bereits Aufrufe zu Gewalt.
Die Polizei duldet keine Gewalt gegen Menschen oder fremdes Eigentum. Wer sich an Ausschreitungen, Angriffen auf Einsatzkräfte oder Sachbeschädigungen beteiligt, muss mit konsequentem polizeilichem Einschreiten und strafrechtlichen Folgen bis hin zu Freiheitsstrafen rechnen.
So bleibt Halloween sicher:
1.Erklären Sie Ihren Kindern, dass Eier an Hauswände zu werfen oder Böller in Briefkästen zu stecken keine harmlosen Streiche sind.
2. Achten Sie darauf, welche Gegenstände Ihre Kinder auf ihre Halloween-Tour mitnehmen.
3. Begleiten Sie Ihre Kinder nach Möglichkeit bei ihrem Rundgang durch die Nachbarschaft.
4. Niemand sollte sich von Gruppendruck oder Aufrufen in sozialen Netzwerken zu Straftaten verleiten lassen.
5. Friedlicher Protest ist ein Grundrecht – Gewalt und Straftaten sind es nicht.
Unsere Botschaft ist klar: Ob Halloween-Streich oder Protest – Spaß und Meinungsäußerung enden dort, wo andere geschädigt, bedroht oder angegriffen werden.
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Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
www.polizei.rlp.de/lka
Mainz, 22.10.2026












