Leistungsgruppenzuweisungen für das Nardini Klinikum

Die neue Krankenhausplanung wandelt sich grundlegend weg von der klassischen Zuweisung nach „Betten und Fachabteilungen“ hin zu qualitätsgebundenen Leistungsgruppen.

Die Nardini Klinikum GmbH verfolgt seit Jahren das fortschrittliche Modell eines Verbundkrankenhauses der Schwerpunktversorgung an zwei Standorten. Dieses Modell wurde vom Ministerium stets eng begleitet.

Da die Bundesgesetzgebung bei der Festlegung von Standorten eine 2.000-Meter-Regelung vorschreibt, würde das fortschrittliche – vom Ministerium, stets eng begleitete
– Modellprojekt der Nardini Klinikum GmbH mit einer Zusammenarbeit bei den Betriebsstätten (Luftlinie 23 km) nicht berücksichtigt. Diese Regelung beinhaltet, dass Kliniken nur als ein Standort gezählt werden, wenn die einzelnen Gebäude nicht weiter als 2.000 Meter voneinander entfernt liegen.

Daher hat die Nardini Klinikum GmbH als eines von wenigen Krankenhäusern einen Ausnahmeantrag beim InEK gestellt. Die entsprechende Antragstellung nach § 2a Abs. 4 Nr. 2 KHG ist in das Standortverzeichnis erfolgt. Über das Ergebnis des Ausnahmeantrages werden wir zu gegebener Zeit weiter informieren.

Heute, am 1. September 2026, hat das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit (MWWG) den beiden Betriebsstätten der Nardini Klinikum GmbH an den Standorten Zweibrücken und Landstuhl die jeweiligen vorläufigen Leistungsgruppen zugeteilt.

Das Modellprojekt der Nardini Klinikum GmbH – „Ein Verbundkrankenhaus der Schwerpunktversorgung mit 2 Standorten – Level II Standard mit einer IK-Nummer“ – wurde im Rahmen der Krankenhausplanung RLP vom Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit für seine innovative und zukunftsorientierte Tätigkeit in der Vergangenheit weitestgehend berücksichtigt, bis auf einige wenige – in Abstimmung mit dem Ministerium – noch zu berichtigende Bereiche, welche in der Thematik der unten erläuterten 2-km-Grenze liegen. Das Nardini Klinikum kann gestärkt in die Zukunft gehen.

Die Nardini Klinikum GmbH wird die vorliegenden vorläufigen Feststellungsbescheide beider Betriebsstätten, innerhalb der Stellungnahmefrist von zwei Wochen prüfen (Anhörungsfrist) und auf das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit – betreffend Änderungswünsche – zugehen.

Für das Vertrauen, die Unterstützung und die Wertschätzung bedanken sich auch im Namen der Gremien der Geschäftsführer Frank F. Banowitz und der Kaufmännische Direktor Bernhard Fischer ausdrücklich beim Gesundheitsministerium. Das außerordentliche Engagement der Mitarbeiter: innen wird genauso berücksichtigt wie die notwendige Sicherung der Patientenversorgung in der strukturbereinigten Westpfalz

Quelle Text:
Nardini Klinikum GmbH
Sitz Zweibrücken • Amtsgericht Zweibrücken • HRB 11761
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Frank F. Banowitz
www.nardiniklinikum.de

01.09.2026

#kaiserslautern #kaiserslauterngermany #Lautern #nachrichtenkl #ktown #klnews #pfalz #westpfalz