Zum 1. Januar 2027 greift die seit vielen Jahren geplante Krankenhausreform in ganz Deutschland und so auch in Rheinland-Pfalz. Durch die frühzeitige Vorbereitung des Ministeriums und des Medizinischen Dienstes wird Rheinland-Pfalz Anfang September eines der ersten, wenn nicht das erste Bundesland sein, das den Kliniken die Leistungsgruppenbescheide zusenden kann.
Als Arbeitsgemeinschaft der Patientenorganisationen in Rheinland-Pfalz waren wir über die Mitgliedschaft im Ausschuss für Landeskrankenhausplanung und der zugehörigen Expertengruppe in den Prozess eingebunden.
Das zentrale Kernelement der Reform ist die Einführung bundeseinheitlich definierter Leistungsgruppen. Danach werden alle Leistungen, die ein Krankenhaus erbringen (und abrechnen) kann, in 61 medizinische Leistungsgruppen eingeteilt. Krankenhäuser konnten diese Leistungsgruppen einzeln beim rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium beantragen. Für jede Leistungsgruppe sind personelle und sachliche Qualitätsanforderungen festgelegt, die von der Klinik erfüllt werden müssen, die Prüfung übernahm der Medizinische Dienst. Die Mitarbeiter:innen des Gesundheitsministeriums haben auf Grundlage der Gutachten sowie anderer Kriterien wie der Erreichbarkeit durch die Bevölkerung und der Bevölkerungsstruktur in einzelnen Regionen entschieden, welche Anträge positiv bzw. negativ beschieden werden. Die sich daraus ergebenden Veränderungen werden sich unter anderem in der Schließung einzelner Abteilungen zum 1.1.2027 und einer Verringerung der Bettenzahl zeigen.
Dennoch wird für Patientinnen und Patienten 2027 nicht plötzlich eine völlig neue Krankenhauslandschaft entstehen. Wahrscheinlicher ist ein mehrjähriger Umbau, bei dem sich zunehmend verändert, welches Krankenhaus welche Behandlung anbietet und wie weit Verbraucher dafür fahren müssen.
Es ist das explizite Ziel der Krankenhausreform, Überkapazitäten abzubauen, um die Qualität der erbrachten Leistungen zu steigern.
Für viele kleinere Häuser, die künftig keine umfassende Notfall- und Spezialversorgung mehr leisten können, sondern vorrangig für Alltagsnotfälle zuständig sein sollen, bietet die Umwandlung in ein sektorenübergreifendes Versorgungskrankenhaus („Regioklinik“) eine zukunftsfähige Perspektive. Diese Regiokliniken sollen eine Brücke zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung bilden, indem sie die stationäre Basisversorgung eng mit Facharztpraxen, pflegerischen Angeboten und Reha-Kapazitäten verzahnen. Speziell hier sind aber noch Fragen zur Finanzierung und notwendigen Übergangsphasen offen, die hoffentlich schnell geklärt werden.
Nach dem Bekanntwerden der Bescheide werden die Träger der Krankenhäuser reagieren, sodass in den nächsten Wochen mit Meldungen über Schließungen oder Umwandlungen von Krankenhäusern zu rechnen ist. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Neuordnung wird sich die AG der Patientenorganisationen in Rheinland-Pfalz nicht zu einzelnen Trägerentscheidungen positionieren, unterstützt aber das Reformvorhaben als solches.
In diesem Zusammenhang fordern wir:
Klare Patientensteuerung und Aufklärungskampagnen, damit Patient:innen auch künftig wissen, in welches Krankenhaus sie fahren können.
Eine flächendeckende und barrierefreie Erreichbarkeit gerade bei Alltagsnotfällen
Eine zeitnahe Anpassung des Rettungsdienstes und der Krankentransportdienste an die geänderte Krankenhauslandschaft
Schnelle und transparente Festlegung der Finanzierung der künftigen Regiokliniken, damit Übergänge gelingen und Versorgung nicht abbricht
Eine gemeinsame Anstrengung von Land und Krankenhausgesellschaft, um in den Leistungsgruppen, in denen zu wenige Anträge gestellt wurden, trotzdem eine umfassende und flächendeckende Versorgung herzustellen
Die Krankenhausreform ist ein notwendiger Schritt, damit wir auch in Zukunft eine flächendeckende Versorgung in Rheinland-Pfalz sicherstellen können.
Die Arbeitsgemeinschaft der Patientenorganisationen vertritt die Interessen von Patientinnen und Patienten in den Gremien im Land Rheinland-Pfalz. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind die maßgeblichen Organisationen auf Landesebene nach §140 f SGB V. Dies sind derzeit:
LAG Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Rheinland-Pfalz e.V.
Sozialverband Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland
Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V.
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.
Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
www.verbraucherzentrale-rlp.de
Mainz, 01.09.2026
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