Bei der Pendlerradradroute Bachbahn geht es einen weiteren wichtigen formalen Schritt voran. Die Planfeststellungsbehörde, der Landesbetrieb Mobilität in Koblenz, hat den Planfeststellungsbeschluss erlassen, der nach Erlangen der Rechtskraft das Baurecht für den Radweg schafft.
Der Beschluss wird nun in den beteiligten Kommunen, der Stadt Kaiserslautern und den Verbandsgemeinden Weilerbach und Otterbach-Otterberg, vom 23. Februar bis zum 09. März 2026 öffentlich ausgelegt. Die Frist zum Einlegen von Rechtsmitteln endet am 09. April 2026. Sofern niemand gegen den Beschluss klagt, besteht ab diesem Termin Baurecht.
Der Radweg wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern sowohl in Kaiserslautern als auch im Landkreis gewünscht und erwartet. Mittlerweile haben Bürgerinnen und Bürger dazu eine Petition gestartet, die den Bau des Radwegs fordert. Seitens der beteiligten Kommunen stößt dieser Wunsch auf offene Ohren. Wenn der Planfeststellungsbeschluss 2026 rechtskräftig wird und damit Baurecht besteht, wird die Umsetzung mit dem Freischnitt der Trasse und dem Rückbau der Gleise voraussichtlich zum Jahresende beginnen. Der eigentliche Bau des Weges wird dann überwiegend 2027 erfolgen.
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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 28.01.2026
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