Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) hat die Landkreise vor wenigen Tagen, entgegen vorherigen Absprachen, darüber informiert, dass bereits zum 15.12.2025 der Wirkbetrieb der digitalen Alarmierung in den Leitstellenbereichen Trier, Koblenz und Montabaur beginnen werde.
„Der Übergang in den Wirkbetrieb der neuen digitalen Alarmierung kann und darf jedoch nur im Einvernehmen mit den Landkreisen erfolgen. Das war so zugesagt und dabei muss es bleiben“, so heute Dennis Junk, Obmann der CDU-Landtagsfraktion im Innenausschuss und feuerwehrpolitischer Sprecher seiner Fraktion.
„Der Probetrieb der digitalen Alarmierung läuft schon seit zwei Jahren. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum der Innenminister wenige Tage vor Weihnachten, entgegen der Absprachen, jetzt in den Wirkbetrieb wechselt und die Trägerschaft an die Kommunen überträgt, ohne dass vorher alle Rahmenbedingungen geklärt wurden. Ich halte das für absolut verantwortungslos!“
Seitens der Landesregierung war zugesagt, dass der Wirkbetrieb erst dann erfolgt, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, das Netz zu 100 % steht und von den Landkreisen gemeinsam mit dem Innenministerium einvernehmlich abgenommen wurde. Jetzt werden die Landkreise offensichtlich ein weiteres Mal, wie schon bei der Umstellung von der Einzelfallförderung auf die Pauschalförderung für die Feuerwehr, über Nacht vor vollendete Tat-sachen gestellt. Das stellt die Landkreise vor große Probleme, denn die Übertragung des Alarmierungsnetzes auf die Landkreise macht Anpassun-gen erforderlich, die in der Kürze der Zeit gar nicht mehr möglich sind. Beispielsweise müssen die Landkreise das Netz versichern. So geht man nicht miteinander um.“
Die Neuausrichtung, so Junk, habe eine große Bedeutung und eine ebenso große Wirkung in vielfältige Bereiche. Die hierfür notwendigen Grunddaten lägen seitens des LfBK allerdings gar nicht vor. Zudem sei vollkommen unklar, in welcher Höhe Kosten für den laufenden Unterhalt auf die Landkreise zukommen. Die notwendigen Mittel seien auch in den bereits für das Haushaltsjahr 2026 beschlossenen Haushaltssatzungen überhaupt nicht enthalten.
„Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich rechnen wir beispielswiese mit Mehrkosten von insgesamt ca. 250.000 Euro für rund 40 Standorte. Ich erwarte deshalb von Innenminister Ebling, dass er sich an bestehende Absprachen hält, auf die die Träger vertraut haben, und ihnen Planungssicherheit gibt.“
Quelle Text/Bild:
CDU- Stadtratsfraktion
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
www.cdu-fraktion-kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 17.12.2025









