Aufhebung der Stallpflicht im Kreis und der Stadt Kaiserslautern ab dem 06.12.2025

Keine neuen Fälle bei Wildvögeln

Die Kreisverwaltung Kaiserslautern gibt bekannt, dass die Stallpflicht für Geflügel und sonstige gehaltene Vögel im gesamten Kreis- und Stadtgebiet ab dem 06.12.2025 aufgehoben wird. Auch werden Veranstaltungen mit Vögeln bis auf weiteres unter Berücksichtigung bestimmter Hygienemaßnahmen zugelassen.

Hintergrund ist, dass in den letzten Wochen keine neuen Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in Kreis und Stadt Kaiserslautern entdeckt wurden und der saisonale Vogelzug nahezu abgeschlossen ist. Die Entscheidung wurde nach eingehender Prüfung der aktuellen Situation durch das zuständige Veterinäramt getroffen.

„Die Aufhebung der Stallpflicht ist ein positives Signal für die Geflügelhalter im Kreis und der Stadt und ein Zeichen dafür, dass sich die Lage aktuell stabilisiert hat“, erklärt erste Kreisbeigeordnete Heß-Schmidt. „Wir haben die Entwicklung der Tiergesundheit genau verfolgt und werden auch weiterhin alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um die Tiere zu schützen und die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.“

Seit dem Beginn der Geflügelpest-Saison im Herbst 2025 waren im Kreis- und Stadtgebiet verstärkt Maßnahmen ergriffen worden, um die Geflügelbestände vor einer Ansteckung zu schützen. Die Stallpflicht, die am 01.11.2025 aufgrund von Ausbrüchen bei Wildvögeln eingeführt wurde, hatte zum Ziel, das Risiko einer Übertragung des Virus auf Hausgeflügel zu minimieren.

Mit der Aufhebung der Stallpflicht sind die Geflügelhalter nun wieder in der Lage, ihre Tiere unter bestimmten Auflagen im Freien zu halten. Dazu gehört unter anderem die fortlaufende Überwachung der Bestände sowie die Einhaltung von Hygieneregeln und Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung einer erneuten Ausbreitung des Virus.

Halter von Geflügel sind des Weiteren dazu aufgerufen, ihre Bestände dem Veterinäramt Kaiserslautern anzumelden. Dies gilt bereits ab dem ersten Tier.

Das Veterinäramt wird weiterhin regelmäßig Proben von verendeten Wildvögeln entnehmen, um etwaige Infektionen frühzeitig zu erkennen. Bei neuen Auffälligkeiten wird umgehend reagiert und gegebenenfalls die entsprechenden Schutzmaßnahmen wieder aktiviert.

Der Kreis appelliert an alle Geflügelhalter, aufmerksam zu bleiben und die aktuellen Hygieneempfehlungen zu befolgen. „Auch wenn die Lage momentan unter Kontrolle ist, müssen wir weiterhin wachsam sein und alles dafür tun, um unsere Geflügelbestände zu schützen“, so Heß-Schmidt weiter.

Weitere Informationen sowie aktuelle Hinweise zum Thema Geflügelpest sind auf der Website des Kreises www.kaiserslautern-kreis.de zu finden.



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Bild: Reiner Voß, © Landkreis Kaiserslautern

Quelle Text/Bild:
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Kaiserslautern, 05.12.2025

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