Richtig gut versichert – Unfallversicherung sinnvoll oder überflüssig?

Ein schwerer Unfall kann die Gesundheit dauerhaft beinträchtigen und sogar zur Berufsunfähigkeit führen. Viele Menschen schließen eine Unfallversicherung ab, um sich finanziell abzusichern. Allerdings ist sie nicht für jeden sinnvoll, denn in mehr als 90 Prozent aller Fälle werden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig und nicht nach einem Unfall. „Aber bei Berufsunfähigkeit oder Invalidität durch Krankheit hilft die Unfallversicherung nicht“, so Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale. „In diesem Fall ist für Erwachsene eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. für Kinder eine Kinderinvaliditätsversicherung die bessere Wahl, denn sie decken dieses Risiko umfassender ab.“
Wichtig ist eine private Unfallversicherung für Selbstständige, Menschen, die nicht berufstätig sind, oder Menschen mit hohem Unfallrisiko sowie für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, weil sie in ihrem Fall unerschwinglich ist. Alle anderen Personengruppen sind als Berufstätige im Rahmen der gesetzlichen Pflichtversicherung für Arbeits- und Wegeunfälle und bei Berufskrankheiten abgesichert. Kinder und Jugendliche haben im Kindergarten, in der Schule und der Universität auf dem Hin- und Rückweg ebenfalls Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Für Aktivitäten in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub kann der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ebenfalls sinnvoll sein.

Die Verbraucherzentrale gibt folgende Tipps zum Abschluss einer Unfallversicherung:
– Zunächst gilt es gründlich zu prüfen, ob eine Unfallversicherung überhaupt sinnvoll ist.
– Die Beitrags- und Leistungsunterschiede von Unfallversicherungen sind gravierend. Daher lohnt es sich, Preisvergleiche anzustellen und Vergleichsangebote einzuholen. Einen Vergleichstest bietet die Stiftung Warentest unter https://www.test.de
– Beim Antrag für eine Unfallversicherung sollten die Fragen zum Gesundheitszustand unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet.
– Tarifstufe und Beitrag richten sich nach den zu versichernden Risiken wie Beruf, Hobbies etc. Änderungen müssen dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden.
– Eine ausreichende Invaliditätsgrundsumme orientiert sich bei Berufstätigen an Alter und Einkommen: 30-Jährige sollten ein sechsfaches, 40-Jährige ein fünffaches und 50-Jährige ein vierfaches Bruttojahreseinkommen absichern.

Eine unabhängige Erstberatung rund um Versicherungen erhalten Ratsuchende telefonisch unter (06131) 2848 122 (montags 10 bis 13 Uhr und mittwochs 14-17 Uhr).
Weitergehende Informationen bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite.



Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
www.verbraucherzentrale-rlp.de

Mainz, 24.11.2025

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