Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro belegt. Davon kann der Klub bis zu 120.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Darüber hinaus muss der 1. FC Kaiserslautern ein Heimspiel seiner ersten Herrenmannschaft unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung des Zuschauerteilausschlusses wird bis zum 31. März 2028 zur Bewährung ausgesetzt.
Dem Urteil liegen Vorfälle im Rahmen des DFB-Pokalspiels beim SV Waldhof Mannheim am 21. August 2026 zugrunde. Etwa 85 Minuten vor Spielbeginn stürmten Kaiserslauterer Anhänger in den eigenen Fanblock und zündeten mindestens 20 Bengalische Fackeln sowie 30 Böller. Zudem wurden mindestens 20 Raketen und Rauchtöpfe auf das zu diesem Zeitpunkt leere Spielfeld geschossen beziehungsweise geworfen. Im weiteren Verlauf der Vorspielphase wurden sieben weitere Bengalische Fackeln gezündet. Etwa 50 Minuten vor dem Anpfiff wurde im Kaiserslauterer Fanblock eine Sitzreihe mit rund 15 Sitzen aus der Verankerung gerissen und nach vorne geworfen. Unmittelbar vor Spielbeginn zündeten Kaiserslauterer Anhänger weitere 25 Bengalische Fackeln und 15 Böller sowie 15 Raketen. Wegen der erheblichen Rauchentwicklung musste die Partie direkt nach dem Anpfiff für zwei Minuten unterbrochen werden. Im Verlauf der regulären Spielzeit wurden auch danach im Kaiserslauterer Zuschauerbereich wiederholt etliche weitere Bengalische Fackeln und Böller gezündet sowie zwei Raketen abgeschossen.
Nach dem Ende der regulären Spielzeit wurden mindestens zehn weitere Raketen abgeschossen. Eine davon landete im Zuschauerbereich auf der Haupttribüne, zwei weitere wurden in deren Richtung abgefeuert. Zudem wurden zwei Fackeln und zwei Böller gezündet. Unmittelbar nach dem Kaiserslauterer Siegtor in der Nachspielzeit der Verlängerung sowie nach dem Abpfiff brannten Anhänger des FCK weitere Bengalische Fackeln ab. Auch bei den Feierlichkeiten nach dem Spiel wurden nochmals Pyrotechnik und eine Rakete gezündet.
„Beinahe beispielloser Exzess“
Thomas Bergmann, DFB-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten, sagt: „Dieser Fall ist ein beinahe beispielloser Exzess, bei dem sich eine Standardbehandlung durch die Sportgerichte verbietet. Die riesige Zahl gezündeter pyrotechnischer Gegenstände und vor allem der Abschuss von Raketen in Richtung anderer Zuschauer sind inakzeptabel. Hier sind Grenzen deutlich überschritten, Verständnis und Nachsicht nicht länger angebracht. Die Aussetzung des Zuschauerteilausschlusses zur Bewährung ist eine unmissverständliche, eine letzte Warnung. Zugleich ist aber anzuerkennen, dass sich der 1. FC Kaiserslautern klar von den Vorfällen distanziert und konkrete Schritte zur Aufklärung und Täterermittlung eingeleitet hat. Dies begrüßen wir sehr. Diesen Weg muss der Klub nun entschlossen weitergehen und gemeinsam mit seinen Fans alles dafür tun, vergleichbare Exzesse – und genauso andere Vorfälle – künftig zu verhindern.“
Die Geldstrafe kommt mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt, aber nicht ausschließlich, an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB entsprechen.
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Quelle Text:
Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB)
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26.10.2026
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