Am 28.02.2026 gegen 17:45 Uhr waren im Bereich des Fackelbrunnens zwei Männer, 20 und 22 Jahre alt, mit dem Messer verletzt worden. Der 22-Jährige verstarb trotz sofortiger intensivmedizinischer Versorgung zwei Tage später im Krankenhaus. Auch der 20-Jährige erlitt lebensbedrohliche Verletzungen und musste intensivmedizinisch versorgt werden.
Die Ermittlungen sind abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat gegen einen nunmehr 19-jährigen Mann Anklage wegen Totschlags in einem Fall und versuchten Totschlags in einem weiteren Fall erhoben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen kam es unmittelbar vor der Tat zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem 19-Jährigen und dem 20-Jährigen um ein Drogengeschäft. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 19-Jährige dem 20-Jährigen Lyrica verkaufen wollte, was der 20-Jährige ablehnte. Eine gemeinsame, von beiden fließend gesprochene Sprache hatten sie nicht, so dass der 22-Jährige, der mit dem anderen, 20-jährigen Geschädigten unterwegs war, dolmetschte. Die beiden Geschädigten kannten sich gut. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen kannte der Beschuldigte die beiden Geschädigten eher flüchtig aus der Drogenszene, ansonsten bestand keine Vorbeziehung.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen zog der 19-Jährige im Verlauf dieser verbalen Auseinandersetzung mit dem 20-Jährigen ein Jagdmesser aus seiner Hosentasche. Die beiden Geschädigten waren bis auf einen Pfefferspray, den der 20-Jährige dabeihatte, unbewaffnet und flüchteten. Da der 19-Jährige das Messer in der Hand behielt und ihnen nachsetzte, drehte sich der 20-Jährige um und sprühte seinem Verfolger Pfefferspray ins Gesicht. Der 19-Jährige ließ aber nicht von dem 20-Jährigen ab, sondern stach ihm mit dem Messer in die Brust. Dann verfolgte er den 22-Jährigen weiter und stach diesem zweimal mit dem Messer in den Rücken.
Die Polizei leitete sofort Fahndungsmaßnahmen ein, nahm den 19-Jährigen in der Nähe des Tatorts fest und stellte sein Jagdmesser sicher. Da der 19-Jährige sich seiner Festnahme widersetzte und die Beamten beleidigte, enthält die Anklage auch die Vorwürfe des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Beleidigung.
Der 19-Jährige macht von seinem Schweigerecht Gebrauch. Die Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Der 19-Jährige befindet sich in Untersuchungshaft.
Dr. Gehring
Leitender Oberstaatsanwalt
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Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 15.06.2026









