Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern hat in Weilerbach den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) bei Bienen amtlich festgestellt. Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Erkrankung, die ausschließlich die Bienenbrut befällt und führt schnell zu deren Absterben, wodurch Völker großen Schaden nehmen können. So geschwächt, kann ein Bienenvolk innerhalb kurzer Zeit verenden. Meist gelangt der Erreger über kontaminierten Honig oder Waben in den Bienenstock und wird über Bienenkontakt, Ausrüstungsgegenstände und Futteraustausch verbreitet. Für Menschen ist der Erreger absolut unbedenklich. Der Verzehr von Honig, auch aus dem betroffenen Gebiet, ist völlig gefahrlos möglich.
Um eine weitere Ausbreitung der Bienenseuche zu verhindern, wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von ca. 3 km um den betroffenen Bienenstand eingerichtet. Betroffen sind die Gemarkungen der Gemeinden Weilerbach, Schwedelbach, Rodenbach, Pörrbach, Erzenhausen, Eulenbis und Mackenbach im Landkreis Kaiserslautern. Die Allgemeinverfügung mit der genauen Abgrenzung des Sperrbezirks kann unter www.kaiserslautern-kreis.de eingesehen werden.
Die Allgemeinverfügung des Veterinäramtes gilt ab 30.04.
Innerhalb des Sperrbezirks gelten ab sofort strenge Auflagen gemäß der Bienenseuchen-Verordnung. So dürfen Bienenvölker, Bienen, Waben, Honig und benutzte Gerätschaften nicht aus den Ständen entfernt werden. Es dürfen keine neuen Bienenvölker in den Sperrbezirk verbracht werden. Alle Bienenstände im Sperrbezirk werden amtstierärztlich untersucht und beprobt. Hierzu werden die Imker gesondert informiert.
Um die Ausbreitung der AFB effektiv zu stoppen, muss das Veterinäramt alle Standorte von Bienenständen kennen. Bienenhalter im betroffenen Gebiet, die ihre Haltung bisher nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, werden daher aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Dies gilt auch für Hobbyimker mit nur wenigen Völkern.
Meldungen unter Angabe der Völkerzahl und des Standorts können online auf www.kaiserslautern-kreis.de unter dem Button „Erfassung Tierhaltung“ erfolgen oder telefonisch unter 0631-7105-450 oder per E-Mail an veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de mitgeteilt werden.
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Bild: Reiner Voß, © Landkreis Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 29.04.2026
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