Die diesjährige Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf allen Friedhöfen der Stadt Kaiserslautern beginnt ab Montag, 13. April 2026. Falls bei dieser Überprüfung festgestellt wird, dass Grabmäler nicht stand- bzw. verkehrssicher sind, erhalten die jeweiligen Nutzungsberechtigten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.
Die Friedhofsverwaltung teilt mit, dass Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucherinnen und -besucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder erforderlichenfalls umgelegt. Die Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, bereits vor Erhalt der schriftlichen Aufforderung auf die angebrachten Warnaufkleber zu achten.
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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 01.04.2026
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