Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz ist entschieden – die Koalitionsverhandlungen beginnen. Steuerzahlerbund und Haus & Grund appellieren gemeinsam an die Parteien, dass die Bürger und Unternehmen in Krisenzeiten dringend der Entlastung bedürfen. Als Bundesland hat Rheinland-Pfalz nur wenige eigene gesetzliche Kompetenzen bei Steuern und Abgaben, aber bei der Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und den Straßenausbaubeiträgen sollte die neue Landesregierung tätig werden.
„Krieg in der Ukraine, Krieg im Iran sowie steigende Energiepreise, Stellenabbau und Insolvenzen – auch Rheinland-Pfalz leidet sowohl unter den hausgemachten Problemen als auch unter den Krisen in der Welt. Besonders besorgniserregend ist die wirtschaftliche Entwicklung im Land. Hier muss die Politik dringend mit Entlastungen bei Steuern und Abgaben gegensteuern“, fordert Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz. „Die gesetzlichen Kompetenzen des Landes Rheinland-Pfalz sind hierbei begrenzt. Aber bei der Grundsteuer, der Grunderwerbsteuer und den Straßenausbaubeiträgen kann und sollte die neue Landesregierung tätig werden. Es sollte eine Legislaturperiode der Reformen und Entlastungen werden. Nur so kann es wieder aufwärts gehen.“
„Die Grundsteuer ist durch die Reform nach dem Bundesmodell für viele Bürger komplexer, teurer und ungerechter geworden. Viele Steuerzahler in Rheinland-Pfalz erleben die Reform als XXL-Belastung. Das Versprechen der Aufkommensneutralität hat sich bei uns vielfach als wertlos erwiesen“, kritisiert Christoph Schöll, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland-Pfalz. „Haus & Grund und der BdSt haben gemeinsam Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mit der Verfassungsbeschwerde wollen wir Rechtssicherheit schaffen und eine Grundsteuer erreichen, welche einfach, nachvollziehbar und gleichheitsgerecht ist. Die neue Landesregierung sollte bereits Vorbereitungen für ein Landesgrundsteuergesetz treffen.“
„Bezahlbares Wohnen ist das offizielle Ziel aller Parteien. Was könnte hierbei besser und langfristig sicherer sein als die eigenen vier Wände zu besitzen? Ein wesentlicher Kostentreiber beim Immobilienerwerb ist die hohe Grunderwerbsteuer mit erheblichen fünfstelligen Steuerlasten“, erklärt der Haus & Grund-Vorsitzende Schöll. „Die fortwährenden Haushaltsüberschüsse des Landes Rheinland-Pfalz belegen klar, dass die finanziellen Spielräume für eine erhebliche Senkung der Grunderwerbsteuer von derzeit 5 Prozent vorhanden sind. Die Bürger brauchen beim Thema Wohnen keine politischen Krokodilstränen über ansteigende Mieten, sondern günstige Rahmenbedingungen für den Erwerb von Wohneigentum.“
„Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland in Deutschland, das seine Kommunen dazu zwingt, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Alle anderen Bundesländer haben die bürokratischen und ungerechten Ausbaubeiträge längst abschafft oder ihren Kommunen zumindest die Wahlfreiheit der Erhebung eingeräumt. Hier sollte Rheinland-Pfalz endlich folgen“, so BdSt-Präsident Brüderle. „Wir hoffen sehr, dass die Abschaffung der Ausbaubeiträge bereits mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027 erfolgen könnte. Die Kommunen wären natürlich für ihre Einnahmeausfälle zu entschädigen. Wie das möglich wäre, zeigen viele Bundesländer mit jahrelang erprobten Modellen, ohne dass dafür astronomische Phantasie-Entschädigungen nötig wären – wie Ausbaubeitrags-Befürworter hierzulande vorgaukeln.“
Quelle Text/Bild:
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V.
Löwenhofstr. 5
55116 Mainz
www.steuerzahler-rheinland-pfalz.de
Mainz, 24.03.2026
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