Mit finanzieller Unterstützung des Landes hat die Stadt Kaiserslautern Verfügungsfonds für die Städtebaufördergebiete Kaiserslautern Ost (Siedlung Grübentälchen) und Kaiserslautern Nordwest (Fischerrück) eingerichtet. Damit sollen kleinere Projekte, Aktionen und Maßnahmen angestoßen und umgesetzt werden. Durch den Verfügungsfonds ist es dabei möglich, finanzielle Mittel flexibel und lokal angepasst einzusetzen. Die Zielgruppe der Projekte soll überwiegend aus dem Fördergebiet kommen oder ihren Lebensmittelpunkt dort haben.
Nachdem im vergangenen Jahr im Grübentälchen bereits die Aufwertung des mobilen Brotbackofens sowie die Einrichtung eines Waschsalons und in KL-Nordwest die Anschaffung von Leihgegenständen sowie eine Nikolaus-Aktion realisiert werden konnten, besteht auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit der Förderung. Die Verfügungsfonds-Gremien, bestehend aus verschiedenen Akteurinnen und Akteuren sowie aus Bürgerinnen und Bürgern aus dem jeweiligen Gebiet, rufen dazu auf, Projektideen einzureichen.
Jährlich stehen im Verfügungsfonds Mittel in Höhe von 5.000 Euro bereit. Eine Förderung kann anteilig oder auch zu 100 Prozent erfolgen. Private Akteurinnen und Akteure, Vereine und Institutionen können Projektanträge einreichen, die ihre Wirkung im Gebiet Grübentälchen oder im Gebiet Kaiserslautern-Nordwest entfalten und den Zielen des jeweiligen Integrierten Handlungskonzeptes entsprechen müssen.
Sei es die Anschaffung von Leihgegenständen, die durch das Quartiersmanagement oder lokal ansässige Institutionen verwaltet werden, die Organisation von Veranstaltungen, gemeinsame Pflanz- oder Malaktionen im Gebiet: Der Verfügungsfonds unterstützt eine breite Palette an bürgerlichem Engagement. Die Quartiersmanager und -managerinnen in den Stadtteilbüros Grübentälchen und Slevfisch (Kaiserslautern-Nordwest) beraten gerne bei der Antragsstellung.
Da vorab die Förderfähigkeit aller Projektanträge geprüft werden muss, wird um eine Abgabe der Projektanträge bis zum 30. April (Grübentälchen) bzw. bis zum 1. Juli (KL-Nordwest) gebeten. Später eingegangene Anträge können im Jahr 2026 nur noch berücksichtigt werden, sofern finanzielle Mittel im Verfügungsfonds vorhanden sind.
Weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen wie das Antragsformular finden sich auf der Website der Stadt Kaiserslautern www.kaiserslautern.de im Bereich „Leben-Wohnen-Umwelt“ im Unterbereich „Planen-Bauen-Wohnen“ unter „Städtebauförderung“.
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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 25.02.2026
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