Für die Landtagswahl am 22. März 2026 sowie für die Ortsvorsteherwahl in Dansenberg am 08. März 2026 kann ab Dienstag, 10. Februar, die Briefwahl beantragt werden. Die Möglichkeit der Online-Beantragung für die Landtagswahl endet am Dienstag, 17. März, und für die Ortsvorsteherwahl bereits am Dienstag, 03. März, da danach keine Briefwahlunterlagen mehr postalisch versendet werden.
Ist die Briefwahl beantragt, gilt für die Ortsvorsteherwahl, dass im Wahllokal nicht mehr gewählt werden kann. Für die Landtagswahl gilt bei beantragter Briefwahl, dass im Wahllokal nur unter Vorlage des Wahlscheins gewählt werden kann. Die Wahldienststelle bittet darum zu beachten, bei der Beantragung der Briefwahl per E-Mail den Vor- und Nachnamen, die komplette Anschrift sowie das Geburtsdatum anzugeben. Soll für mehrere Personen die Briefwahl beantragt werden, muss für jede beantragende Person zwingend eine eigene Mail gesendet werden. Befindet sich die beantragende Person zum Zeitpunkt der Wahlen nicht in Kaiserslautern, können die Briefwahlunterlagen auch an einen Wunschort versendet werden. Dieser muss entsprechend in der Antrags-Mail vermerkt werden.
Alternativ kann auch im oberen Foyer des Rathauses die Briefwahl beantragt werden. Dort ist es auch möglich, in den aufgebauten Wahlkabinen direkt zu wählen. Das Briefwahlbüro im Rathausfoyer hat ab Donnerstag, 19. Februar, wie folgt geöffnet:
Am 19. und 20. Februar
Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Vom 23. Februar bis 13. März (bis 05. März für die Ortsvorsteherwahl in Dansenberg)
Montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr
Donnerstags von 8 bis 18 Uhr
Freitags von 8 bis 12 Uhr
Darüber hinaus hat das Briefwahlbüro für die Ortsvorsteherwahl am Freitag, 06. März, bis 18 Uhr geöffnet. Für die Landtagswahl hat das Briefwahlbüro zudem am Freitag, 20. März, bis 15 Uhr geöffnet.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können in jeden beliebigen Briefkasten der Deutschen Post unfrankiert eingeworfen werden. Ab Dienstag vor der jeweiligen Wahl empfiehlt die Wahldienststelle, die Unterlagen direkt im Rathaus abzugeben oder in den dortigen Briefkasten einzuwerfen. Hierfür ist die Frist für die Ortsvorsteherwahl am 03. März, für die Landtagswahl am 17. März.
Sollten die Wahlunterlagen nachweislich nicht zugestellt oder verloren gegangen sein, können die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Briefwahlbüro vorstellig werden. Dort werden die Ersatzunterlagen ausgestellt. Für die Ortsvorsteherwahl ist dies möglich am Samstag, 07. März, von 9 bis 12 Uhr, für die Landtagswahl ist dies möglich am Samstag, 21. März, von 9 bis 12 Uhr.
Bei grundsätzlichen Fragen zur Briefwahl steht die Wahldienststelle der Stadt Kaiserslautern per E-Mail an briefwahl@kaiserslautern.de oder telefonisch unter 0631 3651125 gerne zu Verfügung.
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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 10.02.2026
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