Die elektronische Patientenakte – Was ist zu beachten?

Web-Seminar der Verbraucherzentrale ­

Seit Mitte 2025 gibt es die die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten. Die ePA ist der persönliche, digitale und lebenslange Aktenordner für Gesundheitsdaten. (Zahn)- Ärztinnen oder (Zahn)-Ärzte, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen stellen medizinische Unterlagen ein, sofern Patient:innen diesem nicht widersprochen haben. Auch Versicherte selbst können dort Gesundheitsdaten einspeichern. Die Einführung der ePA ist für gesetzlich Versicherte immer noch mit Fragen verbunden:
Wie bekomme ich die elektronische Patientenakte? Wer kann meine Patientenakte einsehen? Was ist, wenn ich keine elektronische Patientenakte möchte? Kann ich die elektronische Patientenakte auch ohne ePA-App nutzen und wo werden die Daten gespeichert? Antworten auf diese Fragen gibt die Verbraucherzentrale in einem Web-Seminar.
Das Web-Seminar „Die elektronische Patientenakte – Was ist zu beachten?“ findet am Dienstag, 17. Februar um 15:30 Uhr statt und dauert ca. 60 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung
Interessierte können sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale anmelden. Fragen können bereits bei der Anmeldung oder im Live-Chat gestellt werden.

Für die Teilnahme werden ein Computer bzw. Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser sollte Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet werden.



Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
www.verbraucherzentrale-rlp.de

Mainz, 06.02.2026

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