Landauer Erklärung zum Kindertagesstättengesetz (KiTaG)

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe und die Kirchen der Pfalz, das Bistum Speyer und die Evan-gelische Kirche der Pfalz, haben sich im Rahmen ihrer regelmäßigen vertrauensvollen Gespräche in Landau getroffen und entschieden, folgende Erklärung abzugeben:
Seit dem 1. Juli 2021 ist das neue Kindertagesstättengesetz (KiTaG) in Kraft. Schon im Gesetzgebungs-verfahren haben kommunale Spitzenverbände und freie Träger – insbesondere die Kirchen – vor er-heblichen Finanzierungsproblemen gewarnt.
Die Verhandlungen über einen landesweiten Rahmenvertrag stocken seit Jahren, weil die Festlegung eines „angemessenen Eigenanteils“ vollständig an die örtlichen Verhandlungspartner abgegeben wur-de. Zwar konnte für die Jahre 2021 bis 2024 eine Übergangsvereinbarung geschlossen werden, doch diese führt zu hohen Zusatzbelastungen bei Kommunen und freien Trägern.
Die kirchlichen Träger erhalten zwar 99 % der anerkannten Personalkosten und einen Sachkostenzu-schlag von 3,5 %, doch die Mehrkosten tragen allein die Jugendämter. Gleichzeitig sind die kirchlichen Träger aufgrund sinkender Kirchensteuereinnahmen, erheblicher Teuerungen – insbesondere durch tarifliche Anpassungen, gestiegene Sozialkosten sowie gesetzliche Vorgaben etwa im Brandschutz – nicht länger in der Lage, die Tageseinrichtungen trotz kommunaler Zuschüsse zu finanzieren. Gemein-sam mit den öffentlichen Trägern arbeiten sie seit Jahren engagiert an einer verlässlichen, qualitativ hochwertigen und pluralen Kita-Landschaft in Rheinland-Pfalz.
Doch gerade die vom Land selbst gewünschte Trägervielfalt gerät nun akut in Gefahr. Rheinland-Pfalz gehört heute bereits zu den Bundesländern mit dem niedrigsten Anteil freier Trägerschaft. Setzt sich die derzeitige Entwicklung fort, wird sich dieser Trend dramatisch verstärken. Die gesetzgeberische Intention des KiTaG – ein pluraler, vielfältiger Träger- und Angebotsmix – ist ohne eine stärkere finan-zielle Beteiligung des Landes nicht erfüllbar. Die bestehenden Verhandlungen sind ins Stocken geraten, weil ohne klare landesgesetzliche Rahmenbedingungen und ohne eine angemessene finanzielle Mit-verantwortung des Landes keine tragfähige Finanzierungslösung möglich ist.

Wir, die öffentlichen Träger der Jugendhilfe der Pfalz und die Kirchen der Pfalz, fordern die Landes-regierung daher eindringlich auf:
1. Erhöhen Sie die finanzielle Beteiligung des Landes an der Kita-Finanzierung deutlich – insbesondere bei den Personalkosten.
Dies kann sowohl durch eine Anhebung der Landesbeteiligungsquote als auch durch die gesetzliche Festlegung eines klaren, tragfähigen Trägereigenanteils erfolgen.
2. Schaffen Sie verbindliche und verlässliche Rahmenbedingungen, die es den Verhandlungspartnern ermöglichen, zu einer dauerhaften und fairen Einigung zu gelangen.
3. Setzen Sie das vielfach eingeforderte Konnexitätsprinzip konsequent um – auch in der Verantwor-tung gegenüber den freien Trägern, die staatliche Aufgaben übernehmen und damit wesentliche Ver-antwortung für die frühkindliche Bildung tragen.
Ohne diese Schritte wird die Trägervielfalt in Rheinland-Pfalz unweigerlich gefährdet – und zahlreiche kirchliche Träger werden den Betrieb ihrer Einrichtungen nicht mehr aufrechterhalten können.
Für eine faire Finanzierung, für verlässliche Partnerschaft und für die Sicherung der vielfältigen Kinder-und Familienlandschaft in Rheinland-Pfalz bitten wir Sie daher dringend: Handeln Sie jetzt!



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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern
Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 03.02.2026

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