Im Sinne der Versorgungssicherheit ihrer Versicherten übernimmt die AOK bei salbutamolhaltigen Dosieraerosolen anfallende Mehrkosten auch über den Januar 2026 hinaus. Die Ausnahmeregelung gilt für die Zeit des offiziell festgestellten Versorgungsmangels. Mehrkosten entstünden Versicherten nämlich grundsätzlich dann, wenn der Preis der abgegebenen Präparate über dem Festbetrag liegt, der von den Krankenkassen erstattet wird.
Das für Liefer- und Versorgungsengpässe zuständige Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte hat für salbutamolhaltige Arzneimittel in Dosieraerosolen aufgrund des bestehenden Versorgungsmangels Empfehlungen zur Abmilderung möglicher Engpässe veröffentlicht. Weil nicht alle Versicherten auf alternative Therapien umgestellt werden können und salbutamolhaltige Arzneimittel in Dosieraerosolen derzeit nicht flächendeckend zum Festbetrag verfügbar sind, hat die AOK beschlossen, auch weiterhin für diese Präparate die anfallenden Mehrkosten für ihre Versicherten zu übernehmen.
Diese Ausnahmeregelung gilt, solange der durch das Bundesgesundheitsministerium bekanntgegebene Versorgungsmangel gültig ist. Auch für den zurückliegenden Zeitraum war für AOK-Versicherte im Rahmen des bis Ende Januar 2026 bestehenden Rabattvertrags keine Aufzahlung für salbutamolhaltige Dosieraerosole zu leisten. Die AOK hat gegenüber den beiden Apothekerverbänden in Rheinland-Pfalz und im Saarland zudem signalisiert, dass die Apotheken die anfallenden Mehrkosten auch weiterhin direkt mit der AOK abrechnen können, sodass die Versicherten nicht in Vorleistung gehen müssen.
„Mit dieser Versorgungslösung sorgen wir in der angespannten akuten Situation für Entlastung und Sicherheit. Aber: Aufgrund derartiger Versorgungsengpässe fordern wir als AOK effektivere Maßnahmen für mehr Versorgungssicherheit im Arzneimittelbereich. Dafür muss ein Frühwarnsystem mit einer verpflichtenden Meldung über die gesamte Lieferkette etabliert werden. So wie es bereits in anderen Ländern praktiziert wird. Außerdem sollten Bevorratung und Lagerhaltung beim Großhandel und den pharmazeutischen Unternehmen unabhängig von bestehenden Rabattverträgen ausgebaut werden“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Das AOK-Positionspapier „AOK-Positionen zur Arzneimittelversorgung – Eckpunkte für mehr Wirtschaftlichkeit, Qualität und Sicherheit“ findet sich im Anhang sowie unter: https://www.aok.de/pp/bv/positionen/
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Quelle Text/Bild:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
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29.01.2026









